DIN EN 1708-3
Welding - Basic weld joint details in steel - Part 3: Clad, buttered and lined pressurized components; German version EN 1708-3:2012
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 May 2012 |
Status: | active |
Page Count: | 20 |
ICS Code (Welded joints and welds): | 25.160.40 |
scope:
Diese Europäische Norm gilt ergänzend zu EN 1708-1. Sie gilt für die Anwendung im gewerblichen, chemischen und pharmazeutischen Bereich. Sie legt bewährte Beispiele für die Ausführung von Plattierungen, Auskleidungen und Mischverbindungen und komplexe Verbindungen in der Schweißtechnik an Druckbehältern (z. B. Behälter, Kessel und Rohrleitungen) fest. Im folgenden Text wird demnach der Begriff druckbeanspruchte Bauteile verwendet.
Diese Beispiele können auch für andere Anwendungsgebiete bei Beachtung der jeweiligen Anforderungen geeignet sein. In Sonderfällen, z. B. bei besonderen Korrosionsproblemen oder Werkstoffen, deren Bearbeitung besondere Maßnahmen erfordern, können abweichende Lösungen erforderlich sein, die zwischen Käufer bzw. Abnehmer und Hersteller zu vereinbaren sind.
Soweit nationale Vorschriften und entsprechende
Ausführungsspezifika
nach EN 12952, EN 12953, EN 13445 und EN 13480). Sie ist anzuwenden unter Beachtung der angegebenen Anwendungsgrenzen für Druckbehälter und druckbeanspruchte Bauteile, deren tragende Wanddicke ≤ 30 mm beträgt. Diese Grenze wurde aus konstruktiven Gründen gewählt und nicht wegen gegebenenfalls erforderlicher Wärmebehandlung. Diese Begrenzung bezieht sich nur auf die Stumpfnähte in der tragenden Behälterwand und nicht auf die Dicke von Flanschen, Rohrböden, ebenen Böden und ähnlichen Behälterbauteilen.
Diese Europäische Norm gilt für folgende Stähle:
- unlegierte Stähle mit Mindestzugfestigkeit
- die Stähle P295GH und 16Mo3 nach EN 10028-2;
- Feinkornbaustähle nach EN 10028-3 mit einer Mindeststreckgrenze ReL ≤ 355 MPa;
- austenitische Stähle nach EN 10028-7.
Diese Europäische Norm kann auch für andere Stähle und/oder größere Wanddicken zugrunde gelegt werden, wenn dies zwischen Hersteller und Besteller/Betreiber vereinbart ist.
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