DIN 4123
Excavations, foundations and underpinnings in the area of existing buildings
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 April 2013 |
Status: | active |
Page Count: | 20 |
ICS Code (Other standards related to protection of and in buildings): | 91.120.99 |
scope:
Diese Norm gilt für Ausschachtungen und Gründungsarbeiten neben
bestehenden Gebäuden sowie für die herkömmliche Unterfangung von
Gebäudeteilen in schmalen Streifen mit Mauerwerk, Beton oder
Stahlbeton. Sie gibt an, wie diese Arbeiten so durchgeführt werden
können, dass Standsicherheit und Gebrauchstauglichkei
a) die vorhandenen Gebäude auf Streifenfundamenten oder auf Stahlbetonplatten gegründet sind,
b) der charakteristische Wert der von den Streifenfundamenten bzw. den Stahlbetonplatten auf den Untergrund zu übertragenden vertikalen Fundamentlast bzw. Wandlast nicht mehr als 250 kN/m beträgt,
c) bei auf Streifenfundamenten gegründeten Gebäuden der charakteristische Wert der Nutzlast, die unmittelbar über den Kellerfußboden auf den Untergrund einwirkt, nicht größer ist als 3,5 kN/m2,
d) der Baugrund im Einflussbereich der geplanten Baugrube aus der bestehenden Gründung oder durch anderweitige Einflüsse, z. B. Verkehr oder Baubetrieb, überwiegend vertikale Lasten aufzunehmen hat (siehe 6.4),
e) die zu unterfangende Wand aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aufgrund von zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen als Scheibe wirkt, die eine Überbrückung der Stichgräben sicherstellt (siehe 6.5 c),
f) der Baugrund sowohl im Bereich der bestehenden Gründung als auch im Bereich der geplanten Gründung oder Unterfangung ausreichend standsicher und tragfähig ist, das Grundwasser ausreichend tief ansteht oder abgesenkt wird und keine sonstigen, über das übliche Maß hinausgehenden Beanspruchungen vorliegen (siehe 7.1, 8.1 und 9.1).
ANMERKUNG 1 Mit den in b) und c) angegebenen Lasten werden in der Regel Wohngebäude, Bürogebäude und vergleichbare Gebäude mit einem Kellergeschoss, fünf Vollgeschossen und einem gegebenenfalls ausgebauten Dach erfasst.
Diese Norm gilt sinngemäß auch für Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich anderer baulicher Anlagen, soweit dafür keine eigenen technischen Regeln bestehen.
Soweit die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, sind die
Anforderungen dieser Norm im Einzelfall durch zusätzliche
konstruktive Maßnahmen und zusätzliche Standsicherheitsnach
Werden Verfahren zur Sicherung von Baugruben-und Grabenwänden
sowie Verfahren des Spezialtiefbaus wie Injektion, Vereisung,
Kleinbohrpfahlgründu
ANMERKUNG 2 Für bauliche Anlagen im Geltungsbereich der Landesbauordnungen gilt Folgendes:
- Bei Injektionen, Kleinbohrpfählen, Düsenstrahlverfahren
- Für Vereisungen ist ein bauaufsichtlicher
Verwendbarkeitsnachw
ANMERKUNG 3 Die Maßnahmen nach dieser Norm schließen auch bei sorgfältiger Planung und Ausführung geringfügige Verformungen der bestehenden Gebäudeteile je nach Zustand und Bauweise im Allgemeinen nicht aus. Als weitgehend unvermeidbar gelten ganz allgemein Setzungen der unterfangenen Gebäudeteile bis 5 mm sowie Risse, deren Breite vom Material und vom Zustand des Bauteils abhängt, z. B. Haarrisse bis 0,2 mm bei Stahlbetonbauteilen.