DIN EN 1127-2
Explosive atmospheres - Explosion prevention and protection - Part 2: Basic concepts and methodology for mining; German version EN 1127-2:2014
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 September 2014 |
Status: | active |
Page Count: | 38 |
ICS Code (Explosion protection): | 13.230 |
ICS Code (Mining equipment in general): | 73.100.01 |
scope:
Diese Europäische Norm legt Verfahren für den Explosionsschutz im Bergbau fest, indem grundlegende Konzepte und Verfahren für die Konstruktion und den Bau von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten dargelegt werden.
Diese Europäische Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten der Gruppe I zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
ANMERKUNG Detaillierte Informationen über spezielle Geräte,
Schutzsysteme und Komponenten sind in entsprechenden Einzelnormen
zusammengefasst. Für Konstruktion und Bau von
Explosionsschutzmaßn
Diese Europäische Norm legt Verfahren zum Erkennen und
Beurteilen von gefährlichen Situationen, die zu Explosionen führen
können, fest und beschreibt geeignete Planungs- und
Fertigungsmaßnahmen,
- Risikobewertung;
- Risikoverringerung
Die Sicherheit von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten kann durch das Beseitigen von Gefährdungen und/oder die Begrenzung des Risikos erreicht werden durch
a) geeignete konstruktive Auslegung (ohne Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen);
b) technische Schutzmaßnahmen;
c) Benutzerinformation;
d) sonstige Vorsichtsmaßnahmen.
Explosionsschutzmaßn
Die in dieser Europäischen Norm beschriebenen Schutzmaßnahmen führen nur dann zum erforderlichen Maß an Sicherheit, wenn die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten bestimmungsgemäß betrieben und entsprechend den für sie geltenden Regeln oder Vorschriften installiert und gewartet werden.
Diese Norm gilt für alle Geräte, Schutzsysteme und Komponenten,
die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdete
Da durch Sprengarbeiten möglicherweise explosionsfähige Atmosphären freigesetzt werden können, gilt diese Norm auch für Geräte zur Sprengarbeit, nicht aber für Sprengstoffe und Zünder.
Diese Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten in allen Anwendungsstadien.
Diese Norm ist nicht anwendbar auf:
- medizinische Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in medizinischen Bereichen;
- Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Stoffen hervorgerufen wird;
- Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen die Explosion durch Reaktion von Stoffen mit anderen Oxidationsmitteln als Luftsauerstoff oder durch andere gefährliche Reaktionen oder andere als atmosphärische Bedingungen erfolgen kann;
- Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nichtkommerzieller Umgebung vorgesehen sind, in der eine explosionsfähige Atmosphäre nur selten und lediglich infolge eines unbeabsichtigten Brennstoffaustritts gebildet werden kann;
- persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der Richtlinie
89/686/EWG; Planung und Ausführung von Systemen, die beabsichtigte,
gesteuerte Verbrennungsvorgänge
- Bergwerke, in denen Grubengas und/oder brennbare Stäube
nicht natürlich auftreten, und übertägige Anlagen wie
Kohlenaufbereitungsa