DIN 1961
German construction contract procedures (VOB) - Part B: General conditions of contract relating to the execution of construction work
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 September 2016 |
Status: | active |
Page Count: | 28 |
ICS Code (Contractual aspects): | 91.010.20 |
scope:
Art und Umfang der Leistung
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
1. die Leistungsbeschreibun
2. die Besonderen Vertragsbedingungen,
3. etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
4. etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
5. die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
6. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
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