DIN CEN/TS 16637-3
Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefaehrlichen Stoffen - Teil 3: Horizontale Perkolationspruefung im Aufwaertsstrom; Deutsche Fassung CEN/TS 16637-3:2016
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 December 2016 |
Status: | active |
Page Count: | 53 |
ICS Code (Construction materials in general): | 91.100.01 |
scope:
(1) Diese Technische Spezifikation legt eine Perkolationsprüfung (PT, en: Percolation Test) im Aufwärtsstrom fest, die dafür geeignet ist, das Auslaugverhalten von anorganischen und nichtflüchtigen organischen Stoffen aus körnigen Bauprodukten zu bestimmen. Die Prüfung eignet sich nicht für Stoffe, die unter Umgebungsbedingungen
(2) Diese Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom wird unter festgelegten Prüfbedingungen für Bauprodukte durchgeführt. Sie liefert nicht zwingend Ergebnisse, die die spezifischen bestimmungsgemäßen Verwendungsbedingung
ANMERKUNG 1 Flüchtige organische Stoffe umfassen auch niedermolekulare Stoffe in Mischungen wie z. B. Mineralöl.
ANMERKUNG 2 Die Prüfbedingungen für anorganische und organische Stoffe können nicht immer gleichzeitig angepasst werden. Außerdem können die Prüfbedingungen bei verschiedenen Gruppen organischer Stoffe unterschiedlich sein. Die Prüfbedingungen für organische Stoffe sind im Allgemeinen strenger angelegt als die für anorganische Stoffe. Die Prüfbedingungen werden üblicherweise so beschrieben, dass sie sowohl für organische Stoffe als auch - je nach Prüfvorrichtung - für anorganische Stoffe verwendet werden können.
ANMERKUNG 3 Bei einer Ökotoxizitätsprüfung
Bauprodukte, die eine gesättigte hydraulische Leitfähigkeit von ca. 10-8 m/s oder mehr aufweisen, können für gewöhnlich mit diesem Verfahren geprüft werden. Dieses Verfahren gilt auch für Materialien, die in der Säule eine Verfestigung zeigen, wenn die endgültige hydraulische Leitfähigkeit im angegebenen Bereich liegt. Es sollten keine körnigen Inertstoffe zur Verbesserung der Permeabilität hinzugefügt werden, um ihre Prüfung zu ermöglichen.
ANMERKUNG 4 Dieses Verfahren ist im Allgemeinen nicht für Produkte anwendbar, die biologisch leicht abbaubar sind und für Produkte, die mit dem Elutionsmittel reagieren und beispielsweise zu einer übermäßigen Gasemission oder zu einer übermäßigen Wärmefreisetzung oder zur Bildung von undurchlässigen, hydraulisch gebundenen Produkten führen, oder für Produkte, die bei Kontakt mit Wasser quellen.
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