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DIN - DVS 0700

Voraussetzungen zum Erwerb der Berechtigung, betriebseigene Schweisser- und/oder Bedienerpruefungsbescheinigungen als Hersteller auszustellen

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Organization: DIN
Publication Date: 1 January 2018
Status: active
Page Count: 11
ICS Code (Welding, brazing and soldering in general): 25.160.01
scope:

Einleitung

Auf Grundlage der Anforderungen an die Wettbewerbsgleichheit wurde es notwendig, dass die im nationalen Vorwort der Normen für die Schweißerprüfungen aufgeführten Festlegungen darüber entfallen, wer in der Bundesrepublik Deutschland als Prüfer oder Prüfstelle Schweißerprüfungen durchführen und die Prüfungsbescheinigungen ausstellen darf.

Mit dem Erscheinen der DIN EN 287-1:2011-11 wurde dieser Forderung bereits Rechnung getragen.

In der DIN EN ISO 9606-2:2005-03 sind im nationalen Vorwort noch die Prüfer oder die Prüfstelle genannt, die mit der nächsten Revision entfallen.

Bei der DIN EN 1418:1998-01 bzw. DIN EN ISO 14732:2013-12 fi nden sich weder im nationalen Vorwort noch in der Norm Hinweise auf diese Prüfer oder Prüfstellen.

Die Berechtigung zur Durchführung von Bedienerprüfungen durch die Schweißaufsichtspersonen ergab sich aus der Regelung der DIN 18800-7:2008-11 in Verbindung mit der Richtlinie DVS 1704:2004- 05 sowie der DIN EN 15085-2:2008-01.

Mit Beendigung der Koexistenz-Phase, welche für die Normen DIN 18800-7:2008-11 und DIN EN 1090-2:2008:2011-10 sowie die DIN V 4113-3:2003-11 und die DIN EN 1090-3:2008-09 gilt, entfällt dann auch die aus den beiden deutschen Normen bekannte Regelung, dass Schweißaufsichtspersonen berechtigt werden können, betriebseigene Schweißer- und Bedienerprüfungen durchführen und die Prüfungsbescheinigungen ausstellen zu dürfen.

Auf einer außerordentlichen Sitzung beim DIN in Berlin wurde am 04. Oktober 2011 von dem dort vertretenen Fachgremium folgende Empfehlung für die zukünftige Vorgehensweise für Prüfstellen und Prüfer nach DIN EN 287-1:2011-11 ausgesprochen:

• Prüfstellen sind Stellen, die nach europäischen Richtlinien, Rechtsvorschriften oder Anwendungsnormen zur Personalzertifi zierung zugelassen sind oder über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 die Durchführung von Schweißerprüfungen nachweisen.

Prüfer sind

• Benannte Personen der Prüfstellen

• Schweißaufsichtspersonen, die aufgrund der maßgebenden Anwendungsnormen für die Durchführung von Schweißerprüfungen von betriebseigenen Schweißern auf Bescheinigungen oder Zertifi katen benannt sind. Diese Benennung zur Prüfung betriebseigener Schweißer ist im Rahmen einer Herstellerzertifi zierung gegenüber der Zertifi zierungsstelle, z. B. entsprechend DIN EN 1090-1 (Tabelle B.1), DIN EN 15085-2 usw., nachzuweisen und im Zertifi kat zu bestätigen.

Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen (früher: akkreditierte Prüfstellen) für die Schweißerprüfung sind auf der DAkkS-Homepage (www.dakks.de) zu finden.

Mit dieser Regelung kann der Hersteller durch den Eintrag der Anerkennung zur Durchführung von betriebseigenen Schweißer- und/oder Bedienerprüfungen durch die Schweißaufsichtsperson/en gegenüber Dritten nachweisen, dass er der vorbezeichneten Empfehlung folgt, sich freiwillig an die in dieser Vereinbarung aufgeführten Regeln hält und sich in regelmäßigen Abständen, die sich aus den Vorgaben der jeweiligen Fachnormen und deren Auditergebnissen ergeben, überprüfen lässt.

Document History

August 1, 2023
Voraussetzungen zum Erwerb der Berechtigung betriebseigene Schweisser- und/oder Bedienerpruefungsbescheinigungen als Hersteller auszustellen
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DVS 0700
January 1, 2018
Voraussetzungen zum Erwerb der Berechtigung, betriebseigene Schweisser- und/oder Bedienerpruefungsbescheinigungen als Hersteller auszustellen
Einleitung Auf Grundlage der Anforderungen an die Wettbewerbsgleichheit wurde es notwendig, dass die im nationalen Vorwort der Normen für die Schweißerprüfungen aufgeführten Festlegungen darüber...
September 1, 2013
Voraussetzungen zum Erwerb der Berechtigung, betriebseigene Schweisser- und/oder Bedienerpruefungsbescheinigungen als Hersteller auszustellen
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