DIN - VDI 3986 BLATT 1
Ermittlung des Einflusses der CO2-Abtrennung aus dem Abgas auf den Wirkungsgrad von Kraftwerken
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 August 2018 |
Status: | active |
Page Count: | 39 |
ICS Code (Power stations in general): | 27.100 |
scope:
Diese Richtlinie gilt für konventionelle Dampfkraftwerke (sowohl Neubau als auch Bestandsanlagen), die als Blockanlagen ausschließlich oder überwiegend für die Stromerzeugung ausgelegt sind. Diese Kraftwerke verfügen über eine CO2- Abtrennung nach der Verbrennung (Post Combustion Capture, PCC), die zur Wärmezufuhr bei der Regeneration des Lösungsmittels Dampf aus dem Kraftwerksprozess verwendet.
Die Grundlagen zur Ermittlung des Wirkungsgrads von konventionellen Kraftwerken sind in VDI 3986 enthalten. Sie berücksichtigt zwar auch Auskopplungen von Dampf für Heiz- und Prozesszwecke, ist jedoch nicht für eine interne Dampfauskoppelung zur Regeneration von Lösungsmitteln anwendbar. Blatt 1 ergänzt die zusätzlichen Besonderheiten für Kraftwerke mit CO2-Abtrennung aus dem Abgas. Auf die Grundlagen wird im Hinblick auf die VDI 3986 nur so weit eingegangen, wie es für das Verständnis des jeweiligen Themas erforderlich ist. Insbesondere hinsichtlich der Themen „Bezugszustände, Voraussetzungen, Versuchsbedingungen"
Der Wirkungsgrad eines Kraftwerks ist ein Maß für die Güte der Umsetzung von Wärme in elektrische Energie. In der Praxis hängt der Wirkungsgrad neben dem realisierten technischen Standard von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Bei Kraftwerken mit CO2-Abtrennung aus dem Abgas kommen die realisierte CO2-Abtrennungsrate und die Bedingungen für die Übergabe des CO2 als wichtige Faktoren hinzu.
Da der Wirkungsgrad unterschiedlich definiert werden kann, ist es notwendig festzulegen, auf welche Bilanzgrenzen er sich bezieht und unter welchen Voraussetzungen er gemessen werden soll.
Diese Richtlinie gibt dafür Regeln und Hinweise. Besonderes Augenmerk wird in der Richtlinie der Dampfauskopplung aus Kraftwerken für CO2- Abtrennung aus dem Abgas gewidmet. Die Richtlinie soll auch zur Harmonisierung der Begriffe beitragen.
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