DIN EN 12158-1
Bauaufzuege fuer den Materialtransport - Teil 1: Aufzuege mit betretbarer Plattform; Deutsche Fassung EN 12158-1:2000+A1:2010
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 April 2011 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 68 |
| ICS Code (Lifts. Escalators): | 91.140.90 |
scope:
Diese Norm behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (im nachfolgenden als „Aufzüge" bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellen und haben eine Plattform,
- die nur für den Materialtransport konstruiert ist;
- die geführt ist;
- die sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15 Grad beträgt;
- die gehalten oder getragen wird durch das Drahtseil eines Trommelantriebs, Kette, Zahnstange und Zahnrad, Hydraulik-Zylinder (direkt oder indirekt), oder durch ein Hubgelenksystem;
- wobei Masten für den Betrieb eine Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen;
- die das Betreten durch unterwiesene Personen für das Be- und Entladen erlaubt;
- die von dazu bestimmten Personen gesteuert wird;
- die, falls erforderlich, den Zutritt und das Mitfahren fachkundiger und befugter Personen während des Auf- und Abbaus sowie bei der Wartung und Prüfung gestattet.
Die Norm beschreibt sowohl Gefährdungen, die während der Lebensdauer eines solchen Gerätes entstehen (siehe Abschnitt 4) als auch Methoden zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefährdungen, soweit die Maschine bestimmungsgemäß verwendet wird.
Diese Norm enhält keine zusätzlichen Anforderungen für
- den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. in extremen Klimazonen oder bei starken magnetischen Feldern);
- den Blitzschutz;
- den Betrieb unter besonderen Anforderungen (z. B. in
explosionsgefährdete
- die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit);
- den Umgang mit Gütern, deren Eigenschaften zu einer gefährlichen Situation führen können (z. B. Schmelzen, Säuren/Basen, strahlende Materialien, leicht zerbrechliche Lasten);
- die Verwendung von Verbrennungsmotoren;
- die Verwendung von Fernsteuerungen;
- Gefährdungen während der Herstellung;
- Gefährdungen, die aus der Ortsveränderlichkeit
- Gefährdungen, die entstehen, wenn der Aufzug über öffentlichen Verkehrsbereichen errichtet wird;
- Erdbeben;
- Lärm.
Diese Norm ist nicht anwendbar für
- Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung;
- Aufzüge nach EN 81-1:1998, 81-2:1998 und EN 81-3:2000;
- Schrägaufzüge nach EN 12158-2:2000;
- Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen;
- von den Gabeln eines Flurförderzeugs getragene Arbeitskörbe;
- Arbeitsbühnen;
- Seilbahnen;
- speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge;
- Bergwerksaufzüge;
- Theateraufzüge;
- Aufzüge für spezielle Zwecke.
Diese Norm umfasst die komplette Aufzugsanlage. Sie schließt den
Grundrahmen und die Bodenstationsumwehru
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