DIN EN 81-3
Safety rules for the construction und installation of lifts - Part 3: Electric and hydraulic service lifts; German version EN 81-3:2000+A1:2008 + AC:2009
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 June 2011 |
| Status: | active |
| Page Count: | 100 |
| ICS Code (Lifts. Escalators): | 91.140.90 |
scope:
Diese Norm legt die Sicherheitsregeln fest für die Konstruktion und den Einbau von dauerhaft errichteten, neuen Kleingüteraufzügen mit einem Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb, oder mit hydraulischem Antrieb, die als Hebezeug definiert sind, das festgelegte Ebenen bedient und einen Fahrkorb besitzt, dessen Inneres wegen seiner Maße und Ausführung für Personen als nicht betretbar gilt, der an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen wird und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15 °C gegen die Senkrechte geneigt sind, bewegt.
Diese Norm gilt für Kleingüteraufzüge mit einer Nennlast, die 300 kg nicht übersteigt und die nicht für den Transport von Personen vorgesehen sind.
Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm müssen in speziellen
Fällen, z. B. explosionsgefährdete
Diese Norm gilt nicht für
a) Aufzüge mit anderen als in 1.1 genannten Antrieben,
b) wesentlichen Änderungen (vergleiche Anhang E) an einem Kleingüteraufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde,
c) Hebezeuge wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen
d) Aufzüge bei denen die Neigung der Führungsschienen gegenüber der Senkrechten mehr als 15° beträgt,
e) Sicherheit beim Transport, bei der Errichtung, Instandsetzung und Demontage von Kleingüteraufzügen,
f) die Verwendung von Glas in Schachtumwehrungen, am Fahrkorb und in den Schachttüren einschließlich der Schauöffnungen.
Hierfür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden.
Lärm und Schwingungen werden in dieser Norm nicht behandelt, weil sie für die sichere Benutzung von Aufzügen nicht von Bedeutung sind.
Die Ausbreitung von Feuer wird in dieser Norm nicht behandelt.
Um die Bedingungen für die Nichtbetretbarkeit des Fahrkorbs zu erfüllen, dürfen seine Maße folgende Werte nicht überschreiten:
a) Grundfläche: 1 m2
b) Tiefe: 1,0 m
c) Höhe: 1,2 m
Hat der Fahrkorb jedoch mehrere Abteile, von denen jedes die vorgenannten Maße nicht überschreitet, ist die Höhe nicht auf 1,20 m begrenzt.
Insbesondere dürfen Hebezeuge, die ausschließlich zum Transport von Gütern dienen und einen Fahrkorb mit Maßen haben, die die oben angegebenen überschreiten, nicht den Kleingüteraufzügen zugeordnet werden.
Diese Norm deckt die Sicherheitsanforderu
ANMERKUNG Kleingüteraufzüge mit höheren Nenngeschwindigkeite
Document History