DIN EN 1127-1
Explosive atmospheres - Explosion prevention and protection - Part 1: Basic concepts and methodology; German version EN 1127-1:2011
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 October 2011 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 48 |
| ICS Code (Explosion protection): | 13.230 |
scope:
Diese Europäische Norm legt Verfahrensweisen zum Erkennen und
Bewerten von gefährlichen Situationen fest, die zu Explosionen
führen können, und beschreibt geeignete Planungs- und
Fertigungsmaßnahmen,
- Risikobewertung;
- Risikoverringerung.
Die Sicherheit von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten lässt sich durch Beseitigen von Gefährdungen und/oder Begrenzung des Risikos erreichen, d. h. durch:
a) geeignete konstruktive Auslegung (ohne Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen);
b) technische Schutzmaßnahmen;
c) Benutzerinformation;
d) sonstige Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen
Maßnahmen nach a) (Vorbeugung) und b) (Schutz) werden in Abschnitt 6 behandelt, Maßnahmen nach c) gegen Explosionen werden in Abschnitt 7 behandelt. Maßnahmen nach d) sind in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Sie werden in EN ISO 12100:2010, Abschnitt 6 behandelt.
Die in dieser Europäischen Norm beschriebenen Schutzmaßnahmen führen nur dann zu der erforderlichen Sicherheit, wenn die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten bestimmungsgemäß betrieben und entsprechend den für sie geltenden Anwendungsregeln oder Anforderungen installiert und gewartet werden.
Diese Norm legt allgemeine Verfahrensweisen für Entwurf und Ausführung fest, um Konstrukteure und Hersteller bei Entwurf und Ausführung von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten in Bezug auf den Explosionsschutz zu unterstützen.
Diese Europäische Norm gilt für alle Geräte, Schutzsysteme und
Komponenten, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdete
Diese Europäische Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten in allen Anwendungsphasen.
Diese Europäische Norm ist nur anwendbar auf die Gerätegruppe II für den bestimmungsgemäßen Gebrauch an anderen Orten als in Untertagebereichen von Bergwerken und außerhalb derartiger Einrichtungen von Bergwerken über Tage, die durch Schlagwetter und/oder brennbaren Staub gefährdet sind.
Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar auf:
1) medizinische Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in medizinischen Bereichen;
2) Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Stoffen hervorgerufen wird;
3) Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen die Explosion durch Reaktion von Stoffen mit anderen Oxidationsmitteln als Luftsauerstoff oder durch andere gefährliche Reaktionen oder andere als atmosphärische Bedingungen erfolgen können;
4) Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nichtkommerzieller Umgebung vorgesehen sind, in der eine explosionsfähige Atmosphäre nur selten und lediglich infolge eines unbeabsichtigten Brennstoffaustritts gebildet werden kann;
5) persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der Richtlinie 89/686/EWG;
6) Seeschiffe und bewegliche Offshore-Anlagen sowie die Ausrüstungen an Bord dieser Schiffe oder Anlagen;
7) Beförderungsmittel, d. h. Fahrzeuge und dazugehörige
Anhänger, die ausschließlich für die Beförderung von Personen in
der Luft, auf Straßen- und Schienennetzen oder auf dem Wasserweg
bestimmt sind, und Beförderungsmittel, soweit sie für den Transport
von Gütern in der Luft, auf öffentlichen Straßen- und
Schienennetzen oder auf dem Wasserweg konzipiert sind; nicht
ausgenommen sind Fahrzeuge, die in explosionsgefährdete
8) Planung und Ausführung von Systemen, die beabsichtigte,
gesteuerte Verbrennungsvorgänge
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