DIN 18301
VOB Vergabe- und Vertragsordnung fuer Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fuer Bauleistungen (ATV) - Bohrarbeiten
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 September 2012 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 16 |
| ICS Code (Contractual aspects): | 91.010.20 |
| ICS Code (Earthworks. Excavations. Foundation construction. Underground works): | 93.020 |
scope:
Die ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten" gilt für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, bei denen Stoffe gelöst und als Bohrgut gefördert werden, insbesondere
- zur Erkundung und Untersuchung von Baugrund und Grundwasser,
zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung
- für Einpressarbeiten, Düsenstrahlarbeiten,
- zum Einbau von Tragelementen, Ankern, Sonden und Messgeräten.
Die ATV DIN 18301 gilt auch für
- Bohrungen nach Abschnitt 1.1 in kontaminierten Bereichen,
- das Überbohren, z. B. bei der Erhaltung, der Instandsetzung
und dem Rückbau von Brunnen und Grundwassermessstell
- das Verfüllen von Bohrlöchern, die nicht weiterverwendet werden.
Die ATV DIN 18301 gilt nicht für
- den Ausbau von Bohrungen (siehe ATV DIN 18302 „Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen") sowie
- Rohrvortriebsarbeite
Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18301 vor.
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