DIN EN 71-4
Safety of toys - Part 4: Experimental sets for chemistry and related activities; German version EN 71-4:2013
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 May 2013 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 36 |
| ICS Code (Toys): | 97.200.50 |
scope:
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Höchstmengen
und, in einigen Fällen, an die Höchstkonzentratione
Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um:
- solche, die nach den für gefährliche Stoffe [1], [2] und
gefährliche Gemische [2], [3] geltenden EU-Rechtsvorschrifte
- Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannten Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; und
- sonstige chemische Stoffe und Gemische, die in einem Experimentierkasten enthalten sind.
Diese Norm gilt für Experimentierkästen für chemische
und ähnliche Versuche, einschließlich Experimentierkästen zur
Kristallzucht und Experimentierkästen zur Erzeugung von
Kohlenstoffdioxid sowie Ergänzungskästen. Sie umfasst außerdem
Experimentierkästen mit chemischen Versuchen auf dem
Gebiet der Mineralogie, Biologie, Physik, Mikroskopie und der
Umweltwissenschaften
Außerdem legt diese Norm Anforderungen an die Kennzeichnung, die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung, den Augenschutz und an die zur Durchführung der Versuche zu verwendende Ausrüstung fest.
Diese Norm gilt nicht für Spielzeug, das in EN 71-13 behandelt wird (z.B. Kosmetik-Sets). Anforderungen an bestimmte andere chemische Spielzeuge sind in EN 71-5 enthalten.
ANMERKUNG Die Fachausdrücke „Stoff" und „Zubereitung", wie in den Richtlinien 67/548/EWG [1] und 1999/45/EG [3] verwendet, werden ebenfalls in der „REACH-Verordnung", Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [4], verwendet. Nach dem Global Harmonisierten System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, das in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) [2] erlassen wurde, muss der Zeitplan für die Einführung des GHS eingehalten werden. Die Wörter „Zubereitung" und „Gemisch" sollten als Synonyme betrachtet werden; beides sind Gemische oder Lösungen aus Stoffen, die nicht miteinander reagieren.
Der veraltete Begriff „Zubereitung" wird zu gegebener Zeit durch den neuen Begriff „Gemisch" ersetzt. In dieser Norm wird ausschließlich der Begriff „Gemisch" verwendet.
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