DIN EN 1999-1-1
Eurocode 9: Design of aluminium structures - Part 1-1: General structural rules; German version EN 1999-1-1:2007 + A1:2009 + A2:2013
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 March 2014 |
Status: | active |
Page Count: | 267 |
ICS Code (Technical aspects): | 91.010.30 |
ICS Code (Aluminium structures): | 91.080.17 |
scope:
(1) EN 1999-1-1 enthält Regeln für den Entwurf, die Berechnung
und die Bemessung von Tragwerken aus Aluminiumknetlegieru
ANMERKUNG Die kleinste Werkstoffdicke kann im Nationalen Anhang definiert werden. Die folgenden Grenzen werden empfohlen - wenn nichts anderes ausdrücklich in dieser Norm festgelegt ist:
- Bauteile mit einer Werkstoffdicke nicht kleiner als 0,6 mm;
- Geschweißte Bauteile mit einer Werkstoffdicke nicht kleiner als 1,5 mm;
- Verbindungen mit:
- Stahlschrauben und Stahlbolzen mit einem Durchmesser nicht kleiner als 5 mm;
- Aluminiumschrauben
- Niete und gewindeformende Schrauben mit einem Durchmesser nicht kleiner als 4,2 mm
(2) EN 1999-1-1 enthält folgende Abschnitte:
Abschnitt 1: Allgemeines
Abschnitt 2: Grundlagen für die Tragwerksplanung
Abschnitt 3: Werkstoffe
Abschnitt 4: Dauerhaftigkeit
Abschnitt 5: Tragwerksberechnung
Abschnitt 6: Grenzzustände der Tragfähigkeit von Bauteilen
Abschnitt 7: Grenzzustände der Gebrauchstauglichkei
Abschnitt 8: Bemessung von Verbindungen
Anhang A Ausführungsklassen
Anhang B Äquivalenter T-Stummel mit Zugbelastung
Anhang C Werkstoffauswahl
Anhang D Korrosion und Oberflächenschutz
Anhang E Analytische Modelle für das
Spannungs-Dehnungsge
Anhang F Tragverhalten von Querschnitten oberhalb der Elastizitätsgrenze
Anhang G Rotationskapazität
Anhang H Fließgelenkverfahren
Anhang I Biegedrillknicken von Trägern sowie Drillknicken und Biegedrillknicken von gedrückten Bauteilen
Anhang J Querschnittseigensch
Anhang K Mittragende Breiten bei der Bauteilbemessung
Anhang L Klassifizierung von Anschlüssen
Anhang M Geklebte Verbindungen
(3) Die Abschnitte 1 und 2 enthalten zusätzliche Regelungen zu EN 1990, Grundlagen der Tragwerksplanung.
(4) Abschnitt 3 behandelt die Werkstoffeigenschaft
(5) Abschnitt 4 legt grundlegende Anforderungen an die Dauerhaftigkeit fest.
(6) Abschnitt 5 bezieht sich auf die Tragwerksberechnung von Stabtragwerken, die mit einer ausreichenden Genauigkeit aus stabförmigen Bauteilen zusammengesetzt werden können.
(7) Abschnitt 6 enthält detaillierte Regeln zur Bemessung von Querschnitten und Bauteilen im Grenzzustand der Tragfähigkeit.
(8) Abschnitt 7 enthält die Anforderungen an die
Gebrauchstauglichkei
(9) Abschnitt 8 enthält ausführliche Regeln für statisch beanspruchte Verbindungen: geschraubte, genietete, geschweißte und geklebte Verbindungen.
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