DIN - AD 2000-Merkblatt W 3/1
Cast iron with lamellar graphite (grey cast iron) non-alloy and low alloy
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 October 2000 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 4 |
| ICS Code (Irons): | 77.080.10 |
| ICS Code (Pressure vessels): | 23.020.30 |
scope:
Geltungsbereich und Allgemeines
Dieses AD 2000-Merkblatt gilt für unlegiertes und
niedriglegiertes Gusseisen mit Lamellengraphit zum Bau von
Druckbehältern, die bei witterungsbedingten Betriebstemperaturen
Für Betriebstemperaturen
Die Herstellung von Gusseisen mit Lamellengraphit zum Bau von Druckbehältern setzt ausreichende Erfahrungen des Lieferwerkes voraus. Hierfür ist ein erstmaliger Nachweis zu erbringen.
Gusseisen mit Lamellengraphit soll zur Herstellung von
Druckbehältern nur verwendet werden, wenn die
Werkstoffeigenschaft
25 bar bei Innenüberdruck
40 bar bei Außenüberdruck
Bei Innenüberdruck von mehr als 6 bar und bei Außenüberdruck von mehr als 10 bar sollen im Allgemeinen folgende Produkte aus Behälterinhalt V in Litern und maximalem zulässigem Druck PS in bar nicht überschritten werden:
Innendruck V . PS = 65 000
Außendruck V . PS = 100 000
Bei höheren Produktwerten ist das Einverständnis der zuständigen
unabhängigen Stelle und des Bestellers/Betreiber
Ergänzende Regelungen für Trockenzylinder
Eine Überschreitung des Produktwertes
V . PS = 65 000 für Innendruck
bei Dampftrockenzylinder
(1) Der maximal zulässige Druck ist auf 15 bar begrenzt.
(2) Die zulässige maximale Temperatur ist auf 300 °C begrenzt.
(3) Die Konstruktion ist so zu wählen, dass Spannungsspitzen
weitgehend vermieden werden. Insbesondere ist bei den Flanschen des
Zylinders der Übergang mit einem Radius von mindestens
D/50 auszuführen (D =
Zylinder-Außendurchm
(4) Es ist mindestens GG-30 zu verwenden.
(5) In der Regel ist eine Spannungsarmglühung vorzusehen. Eine
langsame Abkühlung mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 K/h
im Temperaturbereich zwischen 600 °C und 150 °C ist einer
nachträglichen Wärmebehandlung gleichzusetzen. In beiden Fällen ist
der zuständigen unabhängigen Stelle durch entsprechendeMessung
(6) Die Proben sind an Kopf und Fuß des Zylinders zu entnehmen.
(7) Im Gegensatz zu AD 2000-Merkblatt W 3/1 Abschnitt 4.2 ist Schweißen an den Zylindern nicht zulässig.
Bei der konstruktiven Gestaltung von Druckbehältern aus Gusseisen mit Lamellengraphit ist zur Vermeidung von Lunkern, Rissen und Spannungsspitzen Rücksicht auf die gießtechnischen Belange zu nehmen.
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