DIN EN ISO 20957-1
Stationaere Trainingsgeraete - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Pruefverfahren (ISO 20957-1:2013); Deutsche Fassung EN ISO 20957-1:2013
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 May 2014 |
Status: | active |
Page Count: | 24 |
ICS Code (Indoor sports equipment): | 97.220.30 |
scope:
Dieser Teil der ISO 20957 legt allgemeine sicherheitstechnisch
Diese Norm legt auch eine Klassifizierung fest (siehe Abschnitt 4).
Dieser Teil der ISO 20957 gilt für alle stationären
Trainingsgeräte nach der Definition in 3.1. Dies schließt Geräte
für die Verwendung in Trainingsräumen von Einrichtungen, wie z. B.
Sportvereinen, Schuleinrichtungen, Hotels, Sporthallen, Clubs,
Rehabilitationszentr
Die Anforderungen eines bestimmten Teils der ISO 20957 haben Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen dieser allgemeinen Norm.
Wenn die stationären Trainingsgeräte für eine Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind, gelten andere Normen, außer wenn diese stationären Trainingsgeräte für Bildungszwecke in Schulen und anderen pädagogischen Umgebungen für Kinder unter Aufsicht eines qualifizierten erwachsenen Ausbilders vorgesehen sind.
Dieser Teil der ISO 20957 gilt nicht für stationäre Trainingsgeräte, die für den Außenbereich vorgesehen sind, und ohne Aufsicht nutzbar, z. B. frei zugänglich, sind.
ANMERKUNG 1 Bei besonderem Bedarf des Benutzers (medizinische Rehabilitation, körperliche Behinderung) ist es erforderlich, dass der Eigentümer (Person, die die gesetzliche Verantwortung trägt) eine spezielle Risikoanalyse durchführt, um den sicheren Gebrauch zu bestimmen und, falls erforderlich, sicherzustellen, dass ausgebildete Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um die Übungen zu beaufsichtigen.
ANMERKUNG 2 Für den Fall, dass das stationäre Trainingsgerät für medizinische Zwecke vorgesehen ist, wird zusätzlich zu den Anforderungen dieses Teils der ISO 20957 auf die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG, Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1993 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische Geräte, hingewiesen.
ANMERKUNG 3 Für den Fall, dass das stationäre Trainingsgerät für Kinder vorgesehen ist, wird zusätzlich zu den Anforderungen dieses Teils der ISO 20957 auf die Anforderungen der Richtlinie 2009/48/EG, Richtlinie des Rates vom 18. Juni 2009 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sicherheit von Kinderspielzeug, hingewiesen.
ANMERKUNG 4 Für den Fall, dass das stationäre Trainingsgerät für den Zugang von Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist, wird auf entsprechende nationale Festlegungen hingewiesen.
ANMERKUNG 5 Hinsichtlich der Entflammbarkeit wird auf nationale Vorschriften verwiesen.
ANMERKUNG 6 Für den Fall, dass das stationäre Trainingsgerät umweltbedenkliche Bestandteile enthält, wird auf nationale Vorschriften hingewiesen, z. B. Europäische Richtlinien.