VDI 3477
Biologische Abgasreinigung - Biofilter
| Organization: | VDI |
| Publication Date: | 1 May 2014 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 56 |
| ICS Code (Other standards related to air quality): | 13.040.99 |
| ICS Code (DINGCD22): | DINGCD22 |
scope:
Diese Richtlinie behandelt die Reinigung von Abgas-/ Abluftströmen, die gas- und aerosolförmige luftverunreinigende Stoffe, insbesondere Geruchsstoffe, enthalten. Der Stoffabbau erfolgt aerob durch Mikroorganismen, die auf festen Trägersubstanzen angesiedelt sind. Diese Reinigungstechnik wird als Biofiltration und die zugehörigen Anlagen werden entsprechend als Biofilter bezeichnet.
Die Richtlinie gibt einen Überblick über die Abgasarten und/oder
die Stoffe, die bisher mit Biofilteranlagen behandelt wurden. Sie
enthält die für eine sachgerechte Auslegung der Anlage notwendigen
Grundlagen und Bewertungskriterien und nennt Produktionsverfahren
Anmerkung: Nachfolgend wird durchgängig von Abgas gesprochen. Je nach Anwendungsfall kann damit auch Abluft gemeint sein.
Die auf das Abgas bezogenen Volumenangaben sind in der Regel auf den technischen Normzustand bezogen. Eine Ausnahme bilden die Angaben zur Flächen- oder Raumbelastung von Biofiltern. Hier beziehen sich die zugehörigen Gasvolumina auf den Betriebszustand des Abgases.
An geeigneter Stelle wird auf die zu beachtenden gesetzlichen und technischen Regeln verwiesen.
Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik bei der
biologischen Abgasreinigung mithilfe von Biofiltern. Trotz der
zahlreichen praktischen Anwendungsfälle von Biofiltern sollte der
Biofiltereinsatz auch künftig in Fällen, in denen bisher keine
übertragbare Erfahrung vorliegt, durch Versuche überprüft werden.
Darüber hinaus empfiehlt sich ein Vergleich mit anderen
Abgasreinigungsverfa
Biofilter werden erfolgreich an den in Tabelle 1 aufgeführten Anlagen eingesetzt (siehe VDI 2590 und [1 bis 4]).
In Tabelle 2 sind Einzelkomponenten und Stoffgruppen aufgeführt, deren Abbau im Biofilter erprobt wurde.
Anmerkung: Je nach Zusammensetzung der Abgase kann sich - abweichend von Tabelle 2 - ein anderes Abbauverhalten der Einzelkomponenten ergeben.
Die Zusammenstellung beruht auf bisherigen Erfahrungen (z. B.
nach [5 bis 7]), wobei die Grenzen der Unterscheidung fließend
sind. Sie kann als Entscheidungshilfe für die Aufnahme von
Abgasreinigungstests
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