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DIN 3446

Elektrische Anzuendeinrichtungen fuer Gasbrenner

inactive, Most Current
Organization: DIN
Publication Date: 1 August 1983
Status: inactive
Page Count: 6
ICS Code (Gas fuel burners): 27.060.20
scope:

Diese Norm ist auf Anforderungen und Prüfung von elektrischen Anzündeinrichtungen (nachfolgend ,,Anzündeinrichtung" genannt) anzuwenden, die für den Einbau an Gasbrennern bestimmt sind, welche mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 betrieben werden. Sie ist nicht auf Zündeinrichtungen für Gasbrenner mit Gebläse nach DIN 4788 Teil 2 anzuwenden.

Ausführungsarten, die infolge dertechnischenweiterentwicklung von den Festlegungen dieser Norm in Einzelheiten abweichen, können auf Antrag von einem Sonderausschuß als normgerecht anerkannt werden. Der Antrag ist zu richten an den Normenausschuß Regel-, Schutz und Sicherheitseinrichtungen für wärmetechnische Anlagen (NRS), Am Hauptbahnhof 10, 6000 Frankfurt 1. Dem Antrag der Prüfbericht einer vom NRS anerkannten neutralen Prüfstelle nach Abschnitt 5.1 beizufügen. Die Prüfstelle hat bei der Prüfung die Festlegungen dieser Norm sinngemäß anzuwenden.

Über die Anerkennung der Normgerechtheit entscheidet der Sonderausschuß nach Anhören des Antragstellers in folgender Besetzung:

a) Obmann des NRS-Arbeitsausschusses DIN 3446,

b) stellvertretender Obmann des Arbeitsausschusses DIN 3446,

c) Obmann des Ausschusses Gasgeräte im NAGas,

d) Leiter der Prüfstelle, die mit der Prüfung beauftragt wurde,

e) Geschäftsführer des NRS,

f) Geschäftsführer des NAGas.

Die Entscheidung der Anerkennung der Normgerechtheit hat sich danach zu richten, ob die nach dieser Norm an elektrische Anzündeinrichtungen für Gasbrenner in bezug auf Sicherheit, Funktionsfähigkeit usw. zu stellenden Anforderungen auf andere Weise als in der Norm vorgesehen erfüllt sind.

Die vom SonderausschuR ausgesprochene Anerkennung der Normgerechtheit bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Bestiitigung durch den fiir DI N 3446 zustiindigen Arbeitsausschuß.

Der Antrag auf Anerkennung der Normgerechtheit gilt als Normungsantrag. Die Anerkennung der Normgerechtheit durch den Sonderausschuß gilt als Annahme des Normungsantrages. Er i s t im DIN-Anzeiger für technische Regeln mit dem Hinweis zu veröffentlichen, daR es beabsichtigt sei, eine entsprechende Folgeausgabe der Norm im Kurzverfahren herauszugeben. Für dieses Kurzverfahren wird eine Frist von Wochen fur Stellungnahmen eingeriiumt. Wenn innerhalb dieser Frist keine Einspruche eingegangen sind, hat die Bestiitigung der Anerkennung der Normgerechtheit durch den Arbeitsausschuß die Wirkung der Verabschiedung der Folgeausgabe.

Document History

DIN 3446
August 1, 1983
Elektrische Anzuendeinrichtungen fuer Gasbrenner
Diese Norm ist auf Anforderungen und Prüfung von elektrischen Anzündeinrichtungen (nachfolgend ,,Anzündeinrichtung" genannt) anzuwenden, die für den Einbau an Gasbrennern bestimmt sind, welche mit...

References

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