DIN EN 81-20
Safety rules for the construction and installation of lifts - Lifts for the transport of persons and goods - Part 20: Passenger and goods passenger lifts; German version EN 81-20:2014
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 November 2014 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 175 |
| ICS Code (Lifts. Escalators): | 91.140.90 |
scope:
Diese Norm legt die Sicherheitsregeln für dauerhaft eingebaute neue, elektrisch betriebene Personenoder Lastenaufzüge fest, die einen Treibscheiben-, Trommel,-Ketten- oder hydraulischen Antrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Vertikale geneigt sind, bewegt.
Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm müssen in speziellen
Fällen weitere Anforderungen (Nutzung der Aufzüge von Personen mit
Behinderungen im Brandfall, explosionsgefährdete
Diese Norm gilt nicht für
a) Aufzüge mit
1) anderen als den in 1.1 genannten Antrieben,
2) Nenngeschwindigkeite
b) Hydraulikaufzüge
1) mit einer Nenngeschwindigkeit über 1 m/s,
2) bei der die Einstellung für Druckbegrenzungsvent
c) neue Personen- oder Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden2) bei denen unter Umständen infolge von Einschränkungen, die sich aus baulichen Zwängen ergebenen, einige Anforderungen von EN 81-20 nicht erfüllt werden können und bei denen EN 81-21 berücksichtigt werden sollte;
d) Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen
e) wesentliche Änderungen (vergleiche Anhang C) an einem Aufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde;
f) Sicherheit während des Transports, der Errichtung, einer Reparatur und beim Ausbau von Aufzügen.
Dafür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden.
Lärm und Schwingungen werden in dieser Norm nicht behandelt, weil sie nicht in solchen Größenordnungen ermittelt werden, die in Bezug auf die sichere Benutzung und Wartung von Aufzügen als gefährdend eingestuft werden könnten (siehe auch 0.4.2).
Diese Norm gilt nicht für Personen- und Lastenaufzüge, die vor ihrer Veröffentlichung errichtet wurden.
2) Ein bestehendes Gebäude ist ein Bauwerk, das vor der Auftragserteilung für einen Aufzug benutzt wird oder wurde. Ein Bauwerk, dessen gesamtes Inneres erneuert wird, wird als neues Gebäude betrachtet.
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