DIN CEN/TS 16637-2
Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefaehrlichen Stoffen - Teil 2: Horizontale dynamische Oberflaechenauslaugpruefung; Deutsche Fassung CEN/TS 16637-2:2014
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 November 2014 |
| Status: | active |
| Page Count: | 63 |
| ICS Code (Construction materials in general): | 91.100.01 |
scope:
(1) Diese Technische Spezifikation legt eine dynamische
Oberflächenauslaugpr
(2) Diese Prüfung ist eine parameterspezifische
(3)Die Modifikation für körnige Bauprodukte mit geringer
Durchlässigkeit (Anhang A) gilt für körnige Partikel mit einem so
geringen Wasserableitvermögen
(4)Das Prüfverfahren gilt für mehr oder weniger regelmäßig
geformte Untersuchungsmengen,
(5) Metalle, metallische Beschichtungen und organische Beschichtungen auf Metallen sind vom Anwendungsbereich der CEN/TS 16637-2 ausgenommen, da die Grundsätze dieser Prüfung (Diffusion) von diesen Produkten nicht befolgt werden. Ein Leitfaden über die Notwendigkeit der Prüfung dieser Produkte steht zur Diskussion.
(6) Bei einigen Beschichtungen (z. B. einige Putze mit organischen Bindemitteln nach EN 15824), die zeitweilig mit Wasser in Berührung kommen, könnten physikalische und chemische Eigenschaften zu dauerhaftem Kontakt mit Wasser geändert werden. Für diese Produkte ist CEN/TS 16637-2 nicht geeignet.
(7) Eine Anleitung zur Anwendbarkeit des Prüfverfahrens für ein bestimmtes Produkt ist in CEN/TS 16637-1 enthalten.
ANMERKUNG 1 Dieses Prüfverfahren ist nur dann anwendbar, wenn das Produkt chemisch beständig ist und die Matrix sich nicht auflöst. Bei Bauprodukten, die bei ihrer Verwendung möglicherweise mit Wasser in Berührung kommen, sollte das üblicherweise nicht der Fall sein, da solche Bauprodukte maßbeständig sein sollten. Wenn ein Produkt bei seiner vorgesehenen Verwendung im beträchtlichen Maße abgenutzt werden kann, kann die Prüfung keine angemessenen Informationen liefern. Wenn das Produkt eine erhebliche Menge wasserlöslicher Verbindungen enthält, z. B. Gips oder Anhydrit, ist eine (teilweise) Auflösung der Matrix möglich, was zu einer maßlichen Unbeständigkeit des Prüfstücks führt. In diesem Fall kann die Prüfnorm ebenfalls nicht angewendet werden.
ANMERKUNG 2 Flüchtige organische Stoffe schließen die in Gemischen wie z. B. Mineralöl enthaltenen Stoffe mit geringem Molekulargewicht ein.
ANMERKUNG 3 Es ist nicht immer möglich, die Prüfbedingungen gleichzeitig für anorganische und organische Stoffe zu optimieren, und die optimalen Prüfbedingungen können auch zwischen verschiedenen Gruppen organischer Stoffe verschieden sein. Die Prüfanforderungen an organische Stoffe sind im Allgemeinen strenger als bei anorganischen Stoffen. Die für die Messung der Freisetzung organischer Stoffe geeigneten Prüfbedingungen sind grundsätzlich auch für anorganische Stoffe anwendbar.
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