DIN EN 14682
Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbaender an Kinderbekleidung - Anforderungen; Deutsche Fassung EN 14682:2014
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 March 2015 |
Status: | active |
Page Count: | 41 |
ICS Code (Equipment for children): | 97.190 |
ICS Code (Clothes): | 61.020 |
scope:
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung, einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung, für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest.
Innerhalb des Anwendungsbereiches dieser Europäischen Norm ist es nicht möglich, alle potenziellen Gefahren abzudecken, die ein unsicheres Kleidungsstück verursachen kann.
Umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass erkennbare spezielle
Gefährdungen durch bestimmte Ausführungsformen/De
Es wird empfohlen, eine individuelle Risikobeurteilung an jedem Kleidungsstück durchzuführen, um sicherzustellen, dass dieses keine Gefährdung für den Träger darstellt.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Folgendes (Begründung, siehe Anhang C):
a) Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, wie z. B. Lätzchen, Windeln und Schnullerhalter;
b) Schuhe, Stiefel und ähnliche Schuhwaren;
c) Handschuhe, Hüte, Mützen und Schals;
d) Krawatten/Fliegen/Ha
e) Gürtel, mit Ausnahme gebundener Gürtel, welche Bestandteil des Anwendungsbereichs sind;
f) Hosenträger;
g) religiöse Bekleidung;
h) Festbekleidung, wie sie auf zivilen oder religiösen Feiern, nationalen oder regionalen Festen getragen wird, unter der Voraussetzung, dass diese für begrenzte Zeiträume und unter Aufsicht getragen wird;
i) spezielle Sport- und Freizeitbekleidung, die im Allgemeinen nur für begrenzte Zeiträume und unter Aufsicht getragen wird, wie z. B. Rugby-Shorts, Taucheranzüge und Tanzbekleidung, mit Ausnahme von Fällen, in denen solche Kleidungsstücke häufig als Tages- oder Nachtbekleidung getragen werden;
j) Theaterkostüme, die für Theatervorstellungen
k) Schürzen, die über bestimmte Zeiträume und unter Aufsicht am Tag getragen werden, um die Bekleidung bei Aktivitäten wie Malen und Kochen oder während der Mahlzeiten gegen Anschmutzen zu schützen;
l) Taschen und Geldbeutel.