scope:
Diese Norm gilt für den Nachweis der Kritikalitätssicherheit bei
Transport und Lagerung von bestrahlten Brennelementen oder
sonstigen Brennstabanordnungen (z. B. Brennstabbüchsen oder
-köcher) aus Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren in Behältern
sowie für die damit verbundenen Handhabungsvorgänge.
Die Anrechnung des Abbrands der Brennelemente und -stäbe
erfordert die Kenntnis des Reaktivitätszustandes des bestrahlten
Kernbrennstoffs in den Behältern. Dazu ist das Nuklidinventar des
bestrahlten Kernbrennstoffs mit Hilfe von nuklearen
Berechnungssystemen zu ermitteln. Dieses Nuklidinventar gehört
neben den geometrischen und sonstigen Merkmalen der Brennelemente
und -stäbe und der Behälter einschließlich ihrer Einbauten zu den
Eingangsdaten, die zum Nachweis der Kritikalitätssicherheit mit
Hilfe entsprechend geeigneter Berechnungssysteme erforderlich sind.
Es werden daher Festlegungen zur Durchführung der Berechnung des
Nuklidinventars und der Kritikalitätsanalyse von Behältern
getroffen, die den genannten Zwecken dienen.
Die Berücksichtigung des Abbrands von Brennelementen oder
-stäben erfordert die Kenntnis ihres Abbrands und seiner Kontrolle
bei der Beladung der Behälter für den Transport- oder zur
Lagerung.
Die Norm enthält Anforderungen, die unter Berücksichtigung des
Brennstoffabbrands die Einhaltung der Kritikalitätssicherheit beim
Transport und bei der Lagerung von bestrahlten Brennelementen und
Brennstäben aus Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren in
Behältern und bei den damit verbundenen Be- und Entladevorgängen
sicherstellen.
Die vorliegende Norm enthält außerdem Festlegungen zur
Ermittlung des Abbrands und zur Durchführung von Kontrollen der
Einhaltung des erforderlichen Abbrands bei der Beladung der
Behälter.
Es werden sowohl die bei der Kritikalitätsanalyse des Transports
von bestrahlten Brennelementen und -stäben zu erfüllenden
Anforderungen in den IAEA Safety Standards Series No. SSR-6 und den
internationalen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
ADR, RID, IMDG-Code, ICAO Technical Instructions und ADN als auch
die in den „Sicherheitstechnischen Leitlinien für die trockene
Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente in Behältern"
berücksichtigt.
Einführende Erläuterungen zur Anrechnung des Abbrands
bestrahlten Kernbrennstoffs sind in DIN 25471:2009-05, Anhänge A
und C gegeben.