DIN EN 1536
Execution of special geotechnical work - Bored piles; German version EN 1536:2010+A1:2015
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 October 2015 |
Status: | active |
Page Count: | 84 |
ICS Code (Earthworks. Excavations. Foundation construction. Underground works): | 93.020 |
scope:
Diese Europäische Norm stellt die allgemeinen Grundlagen für die Ausführung von Bohrpfählen (siehe 3.2) auf.
ANMERKUNG 1 Diese Norm gilt für Pfähle oder Barette, die durch Bodenaushub hergestellt werden, und die tragende Bauteile darstellen, um Einwirkungen zu übertragen und/oder Verformungen zu begrenzen.
ANMERKUNG 2 Diese Norm gilt für Bohrpfähle mit kreisförmigem Querschnitt (siehe Bild 1 und Bild A.1a)) und für Bohrpfähle, die als Schlitzwandelemente ausgebildet sind (Barettes) (siehe 3.3), mit rechteckigem, T-förmigem oder L-förmigem Querschnitt oder mit einem ähnlichen Querschnitt (siehe Bild 2) unter der Voraussetzung, dass der Querschnitt in einem Arbeitsgang betoniert wird.
ANMERKUNG 3 In dieser Norm wird der Begriff „Pfahl" für Pfähle
mit kreisrundem Querschnitt und der Begriff „Schlitzwandelement"
Diese Europäische Norm gilt für Bohrpfähle (siehe Bild 3) mit:
- konstantem Querschnitt (mit gleichbleibenden Schaftabmessungen);
- teleskopartig veränderlichen Schaftabmessungen;
- ausgehobener Fußaufweitung; oder
- ausgehobener Schaftaufweitung.
ANMERKUNG Die Gestalt des Pfahlfußes oder einer Aufweitung hängt von dem für den Aushub benutzten Werkzeug ab.
Diese Europäische Norm gilt für (siehe Anmerkung):
- Bohrpfähle mit einem Verhältnis Tiefe/Breite ≥ 5;
- Pfähle (siehe Bild 1 und Bild 3) mit einem Schaftdurchmesser 0,3 m ≤ D ≤ 3,0 m;
- Schlitzwandelemente (Barettes) (siehe Bild 2) mit einer kleinsten Abmessung (Dicke) Wi ≥ 0,4 m, einem Verhältnis zwischen der größten und kleinsten Abmessung Li / Wi ≤ 6 und einer Querschnittsfläche A ≤ 15 m2;
- Pfähle mit kreisrunden Stahlbeton-Fertigtei
- Schlitzwandelemente mit rechteckigen Stahlbeton-Fertigtei
ANMERKUNG Diese Norm gilt für eine Vielzahl von unterschiedlichen Durchmessern. Für kleine Bohrpfähle mit einem Durchmesser < 450 mm können die allgemeinen Bestimmungen angepasst werden, um dem Platzmangel Rechnung zu tragen (z. B. Mindestanzahl der Bewehrungsstäbe und Abstand zwischen den Stäben).
Diese Europäische Norm gilt für Pfähle mit folgender Neigung (siehe Bild 4):
- n ≥ 4 (Θ ≥ 76°);
- n ≥ 3 (Θ ≥ 72°) bei Pfählen mit bleibender Verrohrung.
Diese Europäische Norm gilt für Bohrpfähle mit folgenden Abmessungen der Schaft- oder Fußaufweitungen (siehe Bild 3):
a) Fußaufweitungen:
1) in nichtbindigen Böden: DB / D ≤ 2;
2) in bindigen Böden: DB / D ≤ 3;
b) Schaftaufweitungen in allen Böden: DE / D ≤ 2;
c) Neigung der Aufweitung:
1) in nichtbindigen Böden: m ≥ 3 und
2) in bindigen Böden: m ≥ 1,5;
d) Fläche der Fußaufweitung eines Schlitzwandelementes
Die Bestimmungen dieser Europäischen Norm gelten für:
- einzelne Bohrpfähle;
- Bohrpfahlgruppen (siehe Bild 5);
- Bohrpfahlwände (siehe Bild 6).
Diese Europäische Norm gilt für Bohrpfähle, die durch kontinuierliche oder diskontinuierliche Aushubverfahren hergestellt werden, wobei die Bohrlochwände, soweit nötig, gestützt sind.
Diese Europäische Norm gilt nur für Herstellungsverfahre
Die Bestimmungen gelten für Bohrpfähle (siehe Bild 7):
- aus unbewehrtem Beton;
- aus Stahlbeton;
- aus Beton mit besonderer Bewehrung, wie Stahlrohren, Stahlprofilen oder Stahlfasern;
- aus Betonfertigteilen (auch
aus Spannbeton) oder Stahlrohren, bei denen der Ringspalt zwischen
dem Fertigteil oder dem Rohr und dem Baugrund mit Beton, Zement
oder Zement-Bentonit-Mört
Mikropfähle, Erdbetonsäulen, Hochdruck-Bodenvermö