UNLIMITED FREE
ACCESS
TO THE WORLD'S BEST IDEAS

SUBMIT
Already a GlobalSpec user? Log in.

This is embarrasing...

An error occurred while processing the form. Please try again in a few minutes.

Customize Your GlobalSpec Experience

Finish!
Privacy Policy

This is embarrasing...

An error occurred while processing the form. Please try again in a few minutes.

DIN 56950-3

Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische Einrichtungen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen an Stative und Traversenlifte

active, Most Current
Buy Now
Organization: DIN
Publication Date: 1 December 2015
Status: active
Page Count: 18
ICS Code (Theatre, stage and studio equipment): 97.200.10
scope:

Diese Norm gilt fü r hand- und maschinell betriebene Stative über 3 kg Nutzlast.

Diese Norm gilt für Stative, die in der Veranstaltungstechnik und Produktionstechnik eingesetzt werden.

Stative im Sinne dieser Norm werden zum Heben, Senken und Halten von Lasten, (z. B. Dekorationsteilen, Traversen, beleuchtungs-, bild- und tontechnischen Geräten) eingesetzt. Hierbei können auch mehrere Stative eine gemeinsame Last aufnehmen.

Das Bewegen von Personen und das Bewegen von Lasten über Personen ist mit diesen Einrichtungen nicht zulässig. Der Aufenthalt unter der ruhenden Last ist zulässig.

ANMERKUNG Betriebsbedingt kann ein Aufenthalt des Bedieners unter der bewegten Last beim Aufbauen und Einrichten kurzzeitig notwendig sein.

Diese Norm gilt auch für Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders benannt sind, jedoch in identischer Betriebsweise angewendet werden.

Diese Norm gilt nicht für: 

- Stative mit einer Nutzlast ≤ 3 kg;

- Kamerastative;

- Holzstative.

Diese Norm legt auch die zwischen Hersteller und Benutzer auszutauschenden Informationen und die erforderlichen Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung der maschinentechnischen Einrichtung fest.

Die in diesem Dokument behandelten signifikanten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 identifiziert.

Document History

DIN 56950-3
December 1, 2015
Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische Einrichtungen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen an Stative und Traversenlifte
Diese Norm gilt fü r hand- und maschinell betriebene Stative über 3 kg Nutzlast. Diese Norm gilt für Stative, die in der Veranstaltungstechnik und Produktionstechnik eingesetzt werden. Stative im...
September 1, 2014
Entertainment technology - Machinery installations - Part 3: Safety requirements and inspections of stands and truss lifts of stands
A description is not available for this item.

References

Advertisement