DIN 56950-3
Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische Einrichtungen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen an Stative und Traversenlifte
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 December 2015 |
| Status: | active |
| Page Count: | 18 |
| ICS Code (Theatre, stage and studio equipment): | 97.200.10 |
scope:
Diese Norm gilt fü r hand- und maschinell betriebene Stative über 3 kg Nutzlast.
Diese Norm gilt für Stative, die in der Veranstaltungstechni
Stative im Sinne dieser Norm werden zum Heben, Senken und Halten von Lasten, (z. B. Dekorationsteilen, Traversen, beleuchtungs-, bild- und tontechnischen Geräten) eingesetzt. Hierbei können auch mehrere Stative eine gemeinsame Last aufnehmen.
Das Bewegen von Personen und das Bewegen von Lasten über Personen ist mit diesen Einrichtungen nicht zulässig. Der Aufenthalt unter der ruhenden Last ist zulässig.
ANMERKUNG Betriebsbedingt kann ein Aufenthalt des Bedieners unter der bewegten Last beim Aufbauen und Einrichten kurzzeitig notwendig sein.
Diese Norm gilt auch für Einrichtungen mit neuen Technologien
oder Sonderanfertigungen,
Diese Norm gilt nicht für:
- Stative mit einer Nutzlast ≤ 3 kg;
- Kamerastative;
- Holzstative.
Diese Norm legt auch die zwischen Hersteller und Benutzer
auszutauschenden Informationen und die erforderlichen Angaben über
die bestimmungsgemäße Verwendung der maschinentechnischen
Die in diesem Dokument behandelten signifikanten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 identifiziert.
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