DIN EN 13977
Railway applications - Track - Safety requirements for portable machines and trolleys for construction and maintenance; German version EN 13977:2011
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 April 2011 |
| Status: | active |
| Page Count: | 49 |
| ICS Code (Construction of railways): | 93.100 |
| ICS Code (Equipment for railway/cableway construction and maintenance): | 45.120 |
scope:
Allgemeines
Diese Europäische Norm behandelt die technischen Anforderungen,
um die eisenbahnspezifische
Diese Europäische Norm gilt für tragbare Maschinen und Rollwagen mit Rädern oder Rollen, die für Arbeiten auf Eisenbahnanlagen mit Nennspurweiten von 1 435 mm und 1 668 mm und der Begrenzungslinie nach Anhang B1) konstruiert sind, z.B. Trenn- und Bohrmaschinen.
Diese Europäische Norm gilt nicht für zusätzliche Gefahren, die durch
- die Kupplung der Rollwagen untereinander;
- das Ziehen oder Schieben der Rollwagen durch anderen Fahrzeugen;
- den Einsatz der Rollwagen für den Personentransport;
- selbstangetriebene schienengeführte Maschinen, Rollwagen, die mit anderen Maschinen gekuppelt sind;
- Lasersysteme
verursacht werden können.
Andere spezielle Fahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang H.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
- Anforderungen in Bezug auf Arbeitsqualität oder -leistung der Maschine;
- spezifische Anforderungen, die von jedem
Eisenbahninfrastrukt
- von Eisenbahnfahrzeugen aus eingesetzte tragbare Maschinen.
Diese Europäische Norm legt die zusätzlichen Anforderungen der elektromagnetischen Kompatibilität z.B. aufgrund der elektrischen Komponenten wie auch die Gefährdungen durch Schwingung fest.
Diese Europäische Norm behandelt nicht die folgenden zusätzlichen Anforderungen für:
- schwierige Arbeitsbedingungen, z. B. extreme
Umgebungsbedingungen
- besonderen Regeln unterworfenen Arbeiten, z. B. potentiell explosive Atmosphäre;
- Gefährdungen durch Verschrottung und/oder Wiederverwertung;
- Gefährdungen durch Windgeschwindigkeit;
- Gefährdungen durch Naturereignisse, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung usw..
1) Für tragbare Maschinen und Rollwagen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen mit anderen Begrenzungslinien als sie in Anhang B definiert sind, können spezifische Anforderungen an die Begrenzungslinie gelten.
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