DIN EN 16704-1
Bahnanwendungen - Oberbau - Sicherungsmassnahmen waehrend Gleisbauarbeiten - Teil 1: Eisenbahngefaehrdungen und allgemeine Prinzipien zum Schutz ortsfester und ortsveraenderlicher Baustellen; Deutsche Fassung EN 16704-1:2016
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 November 2017 |
Status: | active |
Page Count: | 92 |
ICS Code (Construction of railways): | 93.100 |
scope:
Diese Europäische Norm enthält Anforderungen und Maßnahmen für den Umgang mit den signifikanten und spezifischen Eisenbahngefährdunge
Diese Europäische Norm gilt für alle Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeitstätigkeiten an schienengeführten Verkehrssystemen. Die Infrastruktur von Untergrundbahn‐, Straßenbahn‐ und anderen Stadt‐ und Regionalbahnsystemen
Die folgenden spezifischen Eisenbahngefährdunge
- Risiko 1: Personal kann auf einem nicht gesperrten Arbeitsgleis von einem Zug erfasst oder auf Grund der von einem Zug verursachten Druck‐Sog‐Wirkung verletzt werden (Sicherheit der Arbeiter);
ANMERKUNG 1 Das Risiko 1 umfasst auch die Verletzung eines Arbeiters durch Maschinen, Material oder Geräte, die von einem Zug auf dem Arbeitsgleis erfasst werden.
- Risiko 2: Personal kann von einem Zug auf dem benachbarten Gleis erfasst oder auf Grund der von einem Zug auf dem benachbarten Gleis verursachten Druck‐Sog‐Wirkung verletzt werden (Sicherheit der Arbeiter);
- Risiko 3: Personal kann von einer Maschine oder einem Zug auf dem gesperrten Gleis erfasst werden (Sicherheit der Arbeiter);
- Risiko 4: Maschinen, Materialien oder Geräte können von einem Zug auf dem benachbarten Gleis erfasst werden (Sicherheit des Bahnbetriebs/Sicherh
- Risiko 5: Personal kann durch Stromschlag von festen elektrischen Ausrüstungen verletzt oder getötet werden (Sicherheit der Arbeiter).
ANMERKUNG 2 Das Risiko 5 umfasst auch Gefährdungen, die durch Stromabnehmer von vorbeifahrenden Zügen verursacht werden.
Diese Europäische Norm enthält auch Anforderungen an den Prozess der Umsetzung von grundlegenden Schutzmaßnahmen bei der Planung neuer Infrastruktur oder an den Prozess der Umsetzung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei der Erneuerung bestehender Infrastruktur.
Wenn es vom Infrastrukturbetreib
1) Siehe Richtlinie 2008/57/EG