DIN EN 15273-1
Bahnanwendungen - Begrenzungslinien - Teil 1: Allgemeines - Gemeinsame Vorschriften fuer Infrastruktur und Fahrzeuge; Deutsche Fassung EN 15273-1:2013+A1:2016
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 October 2017 |
Status: | active |
Page Count: | 212 |
ICS Code (Railway rolling stock in general): | 45.060.01 |
ICS Code (Railway engineering in general): | 45.020 |
scope:
Diese Europäische Norm gilt für alle Stellen, die mit dem Eisenbahnbetrieb zu tun haben. Sie kann ebenfalls für andere Schienenbahnsysteme (z. B. Straßenbahnen, U-Bahnen u. a. Zweischienenbahnen),
Sie erlaubt die Dimensionierung der Fahrzeuge und der Infrastruktur und die Überprüfung der Konformität mit den Vorschriften für die Begrenzungslinien.
Diese Norm gilt für neue und umzubauende Fahrzeuge und Infrastrukturen sowie für die Überprüfung bereits im Betrieb befindlicher Fahrzeuge und Bahnanlagen.
Das vorliegende Dokument EN 15273-1 behandelt:
- die allgemeinen Grundsätze;
- die verschiedenen Einflussgrößen, die bei der Bestimmung der Begrenzungslinien zu berücksichtigen sind;
- die verschiedenen Rechenmethoden, die gleichermaßen für die Infrastruktur wie für die Fahrzeuge anzuwenden sind;
- die Vereinbarungen für die Zuordnung der verschiedenen rechnerischen Einflussgrößen auf Infrastruktur und Fahrzeuge;
- einen Katalog der europäischen Begrenzungslinien.
Das vorliegende Dokument behandelt nicht:
- die Bedingungen, die im Hinblick auf die Sicherheit der Reisenden auf dem Bahnsteig und von Personen auf dem Randweg zu berücksichtigen sind;
- die Bedingungen, die von Instandhaltungsfahrz
- den Raum, der als Fahrbahn für gummibereifte Bahnfahrzeuge (U-Bahnen und andere) freizuhalten ist;
- Sendungen mit Lademaßüberschreitun
- die Vorschriften zur Gestaltung des Oberleitungssystems;
- die Vorschriften zur Gestaltung von Stromschienensysteme
- Methoden zur Simulation von Schienenfahrzeugen in fahrendem Zustand; ebenso wenig dient sie dazu, die Gültigkeit bisheriger Simulationen zu bestätigen;
- Vorschriften zur Überprüfung von Wagenladungen;
- Regeln zur Codierung für den kombinierten Verkehr;
- den Lichtraum bei sehr kleinen Gleisbogenradien (z. B.: R < 150 m bei der Begrenzungslinie G1).
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