DIN EN 15273-1
Bahnanwendungen - Begrenzungslinien - Teil 1: Allgemeines - Gemeinsame Vorschriften fuer Infrastruktur und Fahrzeuge; Deutsche Fassung EN 15273-1:2013
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 June 2014 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 215 |
| ICS Code (Railway rolling stock in general): | 45.060.01 |
| ICS Code (Railway engineering in general): | 45.020 |
scope:
Diese Europäische Norm gilt für alle Stellen, die mit dem Eisenbahnbetrieb zu tun haben. Sie kann ebenfalls für andere Schienenbahnsysteme (z. B. Straßenbahnen, U-Bahnen usw.), nicht jedoch für spurgebundene Fahrzeuge und ähnliche Systeme angewendet werden.
Sie erlaubt die Dimensionierung der Fahrzeuge und der Infrastruktur und die Überprüfung der Konformität mit den Vorschriften für die Begrenzungslinien.
Diese Europäische Norm gilt für neue und umzubauende Fahrzeuge sowie für die Überprüfung bereits im Betrieb befindlicher Fahrzeuge und Bahnanlagen.
Das vorliegende Dokument EN 15273-1 behandelt:
- die allgemeinen Grundsätze;
- die verschiedenen Einflussgrößen, die bei der Bestimmung der Begrenzungslinien zu berücksichtigen sind;
- die verschiedenen Rechenmethoden, die gleichermaßen für die Infrastruktur wie für die Fahrzeuge anzuwenden sind;
- die Vereinbarungen für die Zuordnung der verschiedenen Einflussgrößen auf Infrastruktur und Fahrzeuge;
- einen Katalog der europäischen Begrenzungslinien. Das vorliegende Dokument behandelt nicht:
- die Bedingungen, die im Hinblick auf die Sicherheit der Reisenden auf dem Bahnsteig und von Personen auf dem Randweg zu berücksichtigen sind;
- die Bedingungen, die von Instandhaltungsfahrz
- den Raum, der als Fahrbahn für gummibereifte Bahnfahrzeuge (U-Bahnen und andere) freizuhalten ist;
- Sendungen mit Lademaßüberschreitun
- die Gestaltung des Oberleitungssystems;
- die Gestaltung von Stromschienensysteme
- Methoden zur Simulation von Schienenfahrzeugen in fahrendem Zustand; ebenso wenig dient sie dazu, die Gültigkeit bisheriger Simulationen zu bestätigen;
- Vorschriften zur Überprüfung von Wagenladungen;
- Regeln zur Codierung für den kombinierten Verkehr;
- den Lichtraum bei sehr kleinen Gleisbogenradien (z. B.: R < 150 m bei der Begrenzungslinie G1).
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