DIN EN 15273-3
Bahnanwendungen - Begrenzungslinien - Teil 3: Lichtraumprofile; Deutsche Fassung EN 15273-3:2013+A1:2016
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 October 2017 |
Status: | active |
Page Count: | 176 |
ICS Code (Railway rolling stock in general): | 45.060.01 |
ICS Code (Railway engineering in general): | 45.020 |
scope:
Diese Europäische Norm
- legt verschiedene Profile fest, die für die Anordnung, Überprüfung und Instandhaltung gleisnaher baulicher Anlagen erforderlich sind;
- legt verschiedene Wirkungsgrößen fest, die bei der Festlegung des jeweiligen Lichtraums zu berücksichtigen sind;
- legt eine Methode fest, mit der - ausgehend von den oben genannten Einflüssen - die verschiedenen Lichtraumprofile berechnet werden können;
- legt Regeln für die Festlegung des Gleismittenabstandes
- legt Regeln fest, die bei der Anordnung der Bahnsteige zu beachten sind;
- legt Regeln für die Bestimmung des Lichtraums für den Durchgang der Stromabnehmer fest;
- stellt Gleichungen auf, die für die Berechnung der in der Aufstellung aufgeführten Lichträume erforderlich sind.
Ein Lichtraumprofil definiert zum einen den Raum, der freizuhalten und aufrechtzuerhalten ist, um den Verkehr von Schienenfahrzeugen zu ermöglichen, zum anderen Rechenregeln und Prüfbedingungen für die Begrenzungslinien von Fahrzeugen, die in einem oder mehreren Streckennetzen ohne Risiko von Berührungen eingesetzt werden
Ein Lichtraumprofil stellt eine eindeutige Vereinbarung zwischen Infrastrukturbetreib
Für die Erfordernisse der vorliegenden Norm sind folgende Zuständigkeiten festzulegen:
a) Seitens der Infrastruktur:
1) die Freihaltung des Lichtraums;
2) die Instandhaltung;
3) die Überwachung der Infrastrukturmaße.
b) Seitens des Fahrzeugbaus:
1) die Konformität der eingesetzten Fahrzeuge mit dem entsprechenden Lichtraum;
2) der dauerhafte Erhalt der Konformität des Lichtraums. Die in der vorliegenden Normenreihe enthaltenen Begrenzungslinien sind im Hinblick auf eine europaweite Anwendung im Eisenbahnwesen aufgenommen worden. Andere Bahnnetze, wie Regionalnetze, lokale, städtische oder Nahverkehrsbahnnetze
- bei besonderen Bahnsystemen (zum Beispiel: U-Bahnen, Straßenbahnen usw., die auf zwei Schienen fahren);
- bei anderen Gleisbogenradien;
- und bei anderen Verhältnissen.
Die Auflistung der verschiedenen Begrenzungslinien in dieser Norm enthält nur eine Auswahl, die nicht erschöpfend ist. Jedes Bahnnetz kann je nach Bedarf eigene Begrenzungslinien festlegen.
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