DIN EN ISO 17294-2
Wasserbeschaffenheit - Anwendung der induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) - Teil 2: Bestimmung von ausgewaehlten Elementen einschliesslich Uran-Isotope (ISO 17294-2:2016); Deutsche Fassung EN ISO 17294-2:2016
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 January 2017 |
Status: | active |
Page Count: | 42 |
ICS Code (Examination of water for chemical substances): | 13.060.50 |
scope:
Dieser Teil von ISO 17294 legt ein Verfahren zur Bestimmung der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Beryllium, Bismut, Bor, Cadmium, Cäsium, Calcium, Cer, Chrom, Cobalt, Kupfer, Dysprosium, Erbium, Gadolinium, Gallium, Germanium, Gold, Hafnium, Holmium, Indium, Iridium, Eisen, Lanthan, Blei, Lithium, Lutetium, Magnesium, Mangan, Quecksilber, Molybdän, Neodym, Nickel, Palladium, Phosphor, Platin, Kalium, Praseodym, Rubidium, Rhenium, Rhodium, Ruthenium, Samarium, Scandium, Selen, Silber, Natrium, Strontium, Terbium, Tellur, Thorium, Thallium, Thulium, Zinn, Wolfram, Uran und seiner Isotope, Vanadium, Yttrium, Ytterbium, Zink und Zirconium in Wasser (z. B. Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Abwasser und Eluate) fest.N1)
Unter Berücksichtigung der spezifischen und zusätzlich auftretenden Interferenzen können diese Elemente auch in Aufschlüssen von Wässern, Schlämmen und Sedimenten (z. B. Aufschlüsse von Wasser, wie in ISO 15587-1 oder ISO 15587-2 beschrieben) bestimmt werden.
Der Arbeitsbereich hängt von der Matrix und den zu erwartenden Interferenzen ab. In Trinkwasser und relativ unbelastetem Wasser beträgt die Bestimmungsgrenze (xLQ) für die meisten Elemente zwischen 0,002 μg/l und 1,0 μg/l (siehe Tabelle 1). Der Arbeitsbereich umfasst üblicherweise Konzentrationen zwischen mehreren pg/l und mg/l abhängig vom Element und den festgelegten Anforderungen.
Die Bestimmungsgrenzen der meisten Elemente werden durch erhöhte Blindwerte beeinträchtigt, und diese hängen überwiegend von den verfügbaren Einrichtungen zur Reinhaltung der Laborluft, der Reinheit der Reagenzien und der Sauberkeit der Glasgefäße ab.
Die Bestimmungsgrenze wird höher ausfallen, wenn damit zu rechnen ist, dass bei der Bestimmung Interferenzen (siehe Abschnitt 5) oder Verschleppungseffekt
N1) Nationale Fußnote: Europium fehlt in dieser Aufzählung, kann aber mit diesem Verfahren ebenfalls bestimmt werden. Die Bestimmungsgrenze (xLQ) für unbelastetes Wasser beträgt für 151Eu und für 153Eu jeweils 0,1 μg/l.
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