DIN EN 378-2
Kaelteanlagen und Waermepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Pruefung, Kennzeichnung und Dokumentation; Deutsche Fassung EN 378-2:2016
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 April 2018 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 88 |
| ICS Code (Heat pumps): | 27.080 |
| ICS Code (Refrigerating technology): | 27.200 |
scope:
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln.
Die in dieser Europäischen Norm verwendete Benennung „Kälteanlage" schließt Wärmepumpen mit ein.
Der vorliegende Teil 2 dieser Norm gilt für die Konstruktion, Herstellung und Aufstellung von Kälteanlagen, einschließlich Rohrleitungen, Komponenten und Werkstoffen. Er enthält mit diesen Anlagen direkt verbundene Zusatzausrüstung, die nicht durch EN 378-1, EN 378-3 oder EN 378-4 abgedeckt sind. Diese Norm legt außerdem Anforderungen an die Prüfung, Inbetriebnahme, Kennzeichnung und Dokumentation fest. Anforderungen an sekundäre Wärmeträgerkreisläuf
Diese Norm gilt für:
a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, mit Ausnahme von Luftkonditioniersyst
b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme;
c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen;
d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Komponenten, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind.
Anlagen mit anderen als den in EN 378-1:2016, Anhang E, aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Die vorliegende Norm gilt nicht für eingelagerte Güter.
Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage.
Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden.
Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf eine andere Art des Kältemittels; in diesem Fall muss die Konformität mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm beurteilt werden.
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