DIN EN 10025-2
Hot rolled products of structural steels - Part 2: Technical delivery conditions for non-alloy structural steels; German version prEN 10025-2:2011
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 April 2011 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 36 |
| ICS Code (Heat-treatable steels): | 77.140.10 |
| ICS Code (Flat steel products and semi-products): | 77.140.50 |
| ICS Code (Non-alloyed steels): | 77.140.45 |
scope:
Teil 2 dieses Dokumentes legt - zusätzlich zu Teil 1 - die technischen Lieferbedingungen fest für Flachund Langerzeugnisse sowie für zur Weiterverarbeitung zu Flach- und Langerzeugnissen vorgesehenes Halbzeug aus warmgewalzten unlegierten Qualitätsstählen in den Sorten und Gütegruppen nach den Tabellen 1 bis 5 (chemische Zusammensetzung) und den Tabellen 6 bis 8 (mechanische Eigenschaften) in den in 6.3 angegebenen Lieferzuständen. Drei Maschinenbaustähle sind ebenfalls in dieser Europäischen Norm enthalten (siehe Tabellen 2 und 4) (chemische Zusammensetzung) und Tabelle 7 (mechanische Eigenschaften). Diese Europäische Norm gilt nicht für Hohlprofile (siehe EN 10210-1 und EN 10219-1) und Rohre.
Die technischen Lieferbedingungen gelten für:
- Dicken ≥ 3 mm und ≤ 150 mm für Langerzeugnisse aus den Stahlsorten S460JR, S460J0, S460J2; S460K2 und S500J0;
- Dicken ≤ 400 mm für Flacherzeugnisse aus Gütegruppen JR, J0, J2 und K2;
- Dicken ≤ 250 mm für Flach- und Langerzeugnisse aus allen übrigen Sorten und Gütegruppen.
Aus den Stahlsorten S185, E295, E335 und E360 hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht mit CE gekennzeichnet werden.
Die in diesem Teil 2 spezifizierten Stähle sind nicht für eine Wärmebehandlung vorgesehen. Ausgenommen davon sind Erzeugnisse, die im Lieferzustand +N geliefert werden. Spannungsarmglühen ist zulässig (siehe auch die Anmerkung in prEN 10025-1:2011, 7.3.1.1). Erzeugnisse im Lieferzustand +N können nach der Lieferung warm umgeformt und/oder normalgeglüht werden (siehe Abschnitt 3).
ANMERKUNG 1 Die Anwendung auf Halbzeug zur Herstellung von
Walzstahlfertigerzeu
ANMERKUNG 2 Bei bestimmten Stahlsorten und Erzeugnisformen kann die Eignung für besondere Verwendung zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart werden (siehe 7.4.2, 7.4.3 und Tabelle 9).
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