DIN EN 15746-2
Railway applications - Track - Road-rail machines and associated equipment - Part 2: General safety requirements; German version EN 15746-2:2010+A1:2011
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 December 2011 |
| Status: | active |
| Page Count: | 71 |
| ICS Code (Construction of railways): | 93.100 |
scope:
Diese Europäische Norm behandelt die signifikanten Gefahren,
Gefahrensituationen und Begebenheiten von selbstangetriebenen
Zwei-Wege-Maschinen und Ausstattungen nach EN 15746-1:2010, 3.5 und
3.6, die aufgrund ihres Einsatzes für Bau, Instandhaltung der
Eisenbahninfrastrukt
Diese Europäische Norm behandelt die allgemeinen Gefahren beim Fahren, Zusammenstellen und Installation, Inbetriebnahme, Fahren auf und außerhalb des Gleises, Gebrauch, einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüstung, Betrieb, Reinigung, Fehlerfindung, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen.
ANMERKUNG 1 Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Umstände werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Sie können in einem Vertrag zwischen Hersteller und Betreiber vereinbart werden.
Die behandelten allgemeinen Gefahren beinhalten die generellen Gefahren der Maschinen und die Gefahren, die durch die folgenden besonderen Maschinenfunktionen entstehen:
a) Ausheben;
b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter regulieren, Schotter verdichten;
c) Gleis erneuern;
d) Schienen schleifen;
e) Heben und Senken mit einem Kran;
f) Oberleitungserneueru
g) Instandhaltung der Komponenten der Infrastruktur;
h) Überprüfung und Messung der Komponenten der Infrastruktur;
i) Tunnelinspektion/Lüf
j) Rangieren;
k) Notfallrettung und Bergung
während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, Instandhaltung und Wartung.
Es wird angenommen, dass ein Serienstraßenfahrzeu
ANMERKUNG 2 Ein Hersteller sollte für die gesamte Maschine eine geeignete Risikoanalyse durchführen. Unabhängig, ob es eine harmonisierte Norm für die Maschine im Straßenaufbau gibt, sollte die Risikoanalyse alle zusätzlichen Gefahren, die bei dem Einsatz des Chassis entstehen können und geeignete Schutzmaßnahmen enthalten. Diese Europäische Norm behandelt nicht:
l) Anforderungen an die Qualität der Arbeiten und an die Leistung der Maschine;
m) Maschinen, die die Oberleitung zur Traktion benötigen;
n) besondere Anforderungen, die vom
Eisenbahninfrastrukt
o) Vereinbarungen zwischen Hersteller und Maschinenbetreiber für zusätzliche oder alternative Anforderungen;
p) Anforderungen für den Einsatz und an das Fahren der Maschine auf öffentlichen Straßen;
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