DIN EN ISO 3691-1
Sicherheit von Flurfoerderzeugen - Sicherheitsanforderungen und Verifizierung - Teil 1: Motorkraftbetriebene Flurfoerderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurfoerderzeugen, Staplern mit veraenderlicher Reichweite und Lastentransportfahrzeugen (ISO 3691-1:2011); Deutsche Fassung EN ISO 3691-1:2012
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 December 2012 |
| Status: | inactive |
| Page Count: | 53 |
| ICS Code (Industrial trucks): | 53.060 |
scope:
Dieser Teil von ISO 3691 enthält Sicherheitsanforderu
a) Gabelstapler;
b) Schubstapler mit Schubmast oder Schubgabel;
c) Spreizenstapler;
d) Gabelhochhubwagen;
e) Hochhubwagen;
f) Flurförderzeuge mit angehobener Fahrerposition bis zu 1 200 mm;
g) Seitenstapler (nur eine Seite);
h) Seitenstapler (beide Seiten) und Dreiseitenstapler;
i) Niederhubwagen;
j) Zwei-Wege- und Mehrwegestapler;
k) Schlepper mit einer Nennzugkraft bis zu und einschließlich 20 000 N;
l) geländegängige Stapler;
m) Flurförderzeuge angetrieben durch Batterie, Diesel, Benzin oder LPG (Flüssiggas).
ANMERKUNG 1 Nicht behandelt sind Flurförderzeuge, die durch CNG (komprimiertes Erdgas) angetriebenen werden. Es ist vorgesehen, dass CNG und andere Antriebsarten in zukünftigen Überarbeitungen dieses Teils von ISO 3691 behandelt werden.
Für Flurförderzeuge, bei denen die Fahrerposition auf mehr als 1 200 mm hebbar ist und/oder für Flurförderzeuge, die für das Fahren mit einer auf mehr als 1 200 mm angehobenen Last konstruiert sind, ist dieser Teil von ISO 3691 in Verbindung mit ISO 3691-3 zu benutzen.
ANMERKUNG 2 ISO 3691-3 ist nicht anwendbar auf Gabelstapler oder Fahrzeuge, die für Containertransport vorgesehen sind.
ANMERKUNG 3 Einige Kommissionierfahrzeu
Dieser Teil von ISO 3691 ist nicht anwendbar auf
motorkraftbetriebene
Sie ist nicht anwendbar auf Flurförderzeuge, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten (z. B. extreme Temperaturen, Kühlhausbetrieb und gefährliche Umgebungen), wo besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sein können.
Regionale Anforderungen, zusätzlich zu denen in diesem Teil von ISO 3691 aufgeführten Anforderungen, werden in ISO/TS 3691-7 und ISO/TS 3691-8 behandelt.
Dieser Teil von ISO 3691 behandelt die in Anhang B zusammengestellten signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen oder gefährlichen Vorkommnisse für die entsprechenden Maschinen, wenn die Maschinen bestimmungsgemäß verwendet werden sowie bei der vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung. Die folgenden Gefährdungen sind hiervon ausgenommen.
Dieser Teil legt keine Anforderungen für Gefährdungen fest, die entstehen können:
- während der Herstellung;
- durch Befördern von hängenden Lasten, die frei pendeln können;
- durch Benutzung von Flurförderzeugen auf öffentlichen Straßen;
- durch Benutzung in explosionsgefährdete
- durch Benutzung von Flurförderzeugen in sehr engen Gängen mit einem Freiraum zu den Regalen von weniger als 500 mm;
- durch nichtergonomische Körperhaltung beim „Last ziehend"
fahren von Fahrersitzflurförder
- während des Fahrens von unbeladenen Flurförderzeugen mit einer
Nenntragkraft von mehr als 10 000 kg aufgrund von
Sichteinschränkungen
- wegen Überlastung.
ANMERKUNG 4 Für die Anwendung dieses Teiles von ISO 3691 werden Gabelzinken, Lastplattformen und integrierte Anbaugeräte als Teile des Flurförderzeugs betrachtet. Anbaugeräte, die am Gabelträger oder auf den Gabelzinken des Flurförderzeugs montiert sind und durch den Benutzer abgenommen werden können, gelten nicht als Teil des Flurförderzeugs. Für Anbaugeräte gelten die entsprechenden Anforderungen in dieser Norm.
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