DIN EN 12201-3
Kunststoff-Rohrleitungssysteme fuer die Wasserversorgung und fuer Entwaesserungs- und Abwasserdruckleitungen - Polyethylen (PE) - Teil 3: Formstuecke; Deutsche Fassung EN 12201-3:2011+A1:2012
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 January 2013 |
Status: | active |
Page Count: | 41 |
ICS Code (External sewage systems): | 93.030 |
ICS Code (Pipelines and its parts for external sewage systems): | 23.040.05 |
scope:
Diese !Europäische Norm" legt die Anforderungen an Formstücke
aus Polyethylen (PE 100 und PE 80) fest, die für den Transport von
Trinkwasser, des zur Aufbereitung vorgesehenen Rohwassers, für
Entwässerungs- und Abwasserdruckleitung
ANMERKUNG 1 In Zusammenhang mit Rohrleitungsteilen aus PE für den Transport von Trinkwasser einschließlich des aufzubereitenden Rohwassers wird auf 5.6 des vorliegenden Teils von EN 12201 verwiesen. Rohrleitungsteile für den Transport von Brauchwasser sowie für Entwässerungs- und Abwasserleitungen sind möglicherweise nicht für die Versorgung mit Trinkwasser geeignet.
Er legt auch die Prüfparameter für die Prüfverfahren fest, auf die in dieser Norm verwiesen wird.
Zusammen mit den Teilen 1, 2, 4 und 5 von EN 12201 gilt er für Formstücke aus PE, deren Verbindungen untereinander, mit anderen Rohrleitungsteilen aus PE sowie mit Rohrleitungsteilen aus anderen Werkstoffen, die zur Verwendung unter den folgenden Bedingungen vorgesehen sind:
a) maximal zulässiger Betriebsdruck PFA bis 25 bar1);
b) eine Betriebstemperatur von 20 °C als Bezugstemperatur;
c) erdverlegt;
d) Entwässerung ins Meer (Siele);
e) in Gewässern verlegt;
f) oberirdisch verlegt, einschließlich Düker und Brückenleitungen.
ANMERKUNG 2 Für Anwendungsgebiete, in denen konstante
Betriebstemperaturen
EN 12201 (alle Teile) enthält Festlegungen über maximal zulässige Betriebsdrücke und legt Anforderungen an die Einfärbung von Rohrleitungsteilen sowie die Verwendung von Zusatzstoffen fest.
ANMERKUNG 3 Der Anwender bzw. Auftraggeber ist unter Berücksichtigung der eigenen Anforderungen sowie der geltenden nationalen Empfehlungen oder Festlegungen und Verlegepraktiken für die entsprechende Auswahl dieser Kriterien verantwortlich.
Diese Norm gilt für die folgenden Arten von Formstücken:
a) Formstücke für Schweißverbindungen:
1) Formstücke für Heizwendelschweißung
2) Formstücke mit Schweißenden (für Heizelementstumpfsch
3) Formstücke für Heizelementmuffensch
b) Formstücke für mechanische Verbindungen:
1) Klemmverbinder;
2) Formstücke für Flanschverbindungen.
c) gefertigte Formstücke (siehe Anhang B).
1) 1 bar = 0,1 MPa = 105 Pa; 1 MPa = 1 N/mm2.