DIN 18008-4
Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen
| Organization: | DIN |
| Publication Date: | 1 July 2013 |
| Status: | active |
| Page Count: | 35 |
| ICS Code (Glass in building): | 81.040.20 |
scope:
Diese Norm gilt für Vertikalverglasungen
Sie gilt für folgende Kategorien von Verglasungen (siehe Bild 1):
Kategorie A
Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm, die
horizontale Nutzlasten abtragen müssen, da sie keinen tragenden
Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in erforderlicher Höhe zur
Aufnahme von horizontalen Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1:2010-12,
6.4 und DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12,
Kategorie B
Unten eingespannte Glasbrüstungen, deren einzelne Scheiben durch einen durchgehenden Handlauf in erforderlicher Höhe verbunden sind. Der Handlauf kann auf der oberen Scheibenkante oder durch Tellerhalter nach Teil 3 dieser Norm befestigt sein.
Kategorie C
Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen und einer der folgenden Gruppen entsprechen:
C1: Geländerausfachungen
C2: Verglasungen unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten lastabtragenden Querriegels;
C3: Verglasungen mit in erforderlicher Höhe vorgesetztem lastabtragendem Holm.
ANMERKUNG Die erforderliche Höhe des Handlaufs kann von der Höhe
ggf. erforderlicher lastabtragender Querriegel oder von der
Höhenlage einer zu berücksichtigenden horizontalen Einwirkung
abweichen. Die Mindesthöhe von Umwehrungen ergibt sich aus den
bauordnungsrechtlich
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