DIN EN 71-1
Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 71-1:2014+A1:2018
Organization: | DIN |
Publication Date: | 1 December 2018 |
Status: | active |
Page Count: | 196 |
ICS Code (Toys): | 97.200.50 |
scope:
Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest.
Diese Europäische Norm gilt für Kinderspielzeug, d. h. für alle Erzeugnisse oder Materialien, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden. Sie gilt für Spielzeug im Neuzustand, berücksichtigt jedoch sowohl die bei bestimmungsgemäßem bzw. vorhersehbarem Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das kindgemäße Verhalten.
Sie enthält spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, für Kinder unter 18 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können. Nach Richtlinie 2009/48/EG bedeutet „zur Verwendung durch … bestimmt", dass Eltern oder Aufsichtspersonen aufgrund der Funktion, Abmessungen und Eigenschaften eines Spielzeugs vernünftigerweise davon ausgehen können, dass es zur Verwendung durch Kinder der angegebenen Altersgruppe bestimmt ist. Spielzeug, z. B. mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln, wird deshalb für die Anwendung dieser Europäischen Norm als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten eingestuft.
ANMERKUNG Informationen zur Alterseinstufung von Spielzeug und insbesondere welches Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten vorgesehen bzw. nicht vorgesehen ist, enthalten !gestrichener Text" CEN/CENELEC Guide 11 und die Leitliniendokumente der Europäischen Kommission.
Diese Europäische Norm legt ferner Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung fest.
Diese Europäische Norm behandelt keine Musikinstrumente, Sportgeräte oder Ähnliches, schließt jedoch deren entsprechende Spielzeugvarianten ein.
Diese Europäische Norm gilt nicht für folgendes Spielzeug:
- Spielplatzgeräte, die für die öffentliche Nutzung bestimmt sind;
- Spielautomaten, ob münzbetrieben oder nicht, die für die öffentlichen Nutzung bestimmt sind;
- mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielzeugfahrzeuge (siehe A.2);
- Spielzeugdampfmaschi
- Spielzeugschleudern und Spielzeugkatapulte, die ohne Geschosse geliefert werden;
- Flugspielzeuge, die über Rotorblätter verfügen, die ungefähr waagerecht rotieren, wobei jedes Blatt mehr als 175 mm lang ist, gemessen von der Drehachse zur Spitze des Blattes und mit einer Gesamtmasse des Flugspielzeugs von mehr als 50 g.
Spielzeugschleudern und Spielzeugkatapulte, die mit Geschossen geliefert werden, werden von dieser Norm abgedeckt. "
gestrichener Text
Aspekte der elektrotechnischen Sicherheit des Spielzeugs werden in dieser Europäischen Norm nicht erfasst. Diese werden von EN 62115 abgedeckt.
Außerdem werden folgende Erzeugnisse, die für die Anwendung dieser Europäischen Norm nicht als Spielzeug gelten, von dieser Norm nicht abgedeckt:
a) dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
b) Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören z. B.:
1) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle (siehe A.2);
2) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen;
3) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel;
4) Nachbildungen von historischem Spielzeug;
5) Nachahmungen echter Schusswaffen;
c) Sportgeräte, einschließlich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg;
d) Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung;
e) Roller und andere Fortbewegungsmittel,
f) elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf öffentlichen Straßen und Wegen oder auf den öffentlichen Gehsteigen bestimmt sind;
g) Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel für Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen;
h) Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen;
i) mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und -pistolen;
j) Bogen zum Bogenschießen, die über 120 cm lang sind;
k) Feuerwerkskörper einschließlich Amorces (Zündhütchen), die nicht speziell für Spielzeug bestimmt sind;
l) Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Pfeilspiele, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden;
m) funktionelle Lernprodukte, wie Kochherde, Bügeleisen und andere funktionelle Produkte, wie in Richtlinie 2009/48/EG festgelegt, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 V betrieben werden und ausschließlich für didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht eines Erwachsenen verkauft werden;
n) Produkte, die für den Unterricht an Schulen und für sonstige Ausbildungssituation
o) elektronische Geräte wie Personal Computer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte, sofern die elektronischen Geräte oder die angeschlossenen Peripheriegeräte nicht speziell für Kinder konzipiert und für diese bestimmt sind und für sich allein bereits einen Spielwert haben, wie speziell konzipierte Personal Computer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkräder;
p) interaktive Software für Freizeit und Unterhaltung, wie Computerspiele und deren Speichermedien (etwa CDs);
q) Schnuller für Säuglinge;
r) Leuchten, die von Kindern für Spielzeug gehalten werden können;
s) elektrische Transformatoren für Spielzeug;
t) Mode-Accessoires für Kinder, die nicht für den Gebrauch beim Spielen gedacht sind (siehe A.2);
Document History
























