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DIN - VDI 3781 BLATT 4

Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen fuer Abgase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen

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Organization: DIN
Publication Date: 1 July 2017
Status: active
Page Count: 64
ICS Code (Chimneys, shafts, ducts): 91.060.40
ICS Code (Air quality in general): 13.040.01
ICS Code (Geology. Meteorology. Hydrology): 07.060
scope:

Diese Richtlinie dient zur Bestimmung der Mindesthöhe der Mündungen von Abgasableiteinrichtungen, die zur Ableitung von Emissionen aus Feuerungsanlagen, aus Anlagen, die organische Lösemittel freisetzen (z. B. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Anwendungsbereich der 31. BImSchV) und aus anderen schadstoffemittierenden Anlagen eingesetzt werden.

Aus immissionsschutztechnischer Sicht besteht in Bezug auf die Ableitbedingungen für Abgase aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen nach 1. BImSchV und für Dämpfe von organischen Lösemitteln aus genehmigungsbedürftigen Anlagen nach 4. BImSchV bei geringen Emissionsmasseströmen sowie aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen grundsätzlich kein Unterschied. Die Regelungen der Richtlinie VDI 2280 wurden deshalb in die VDI 3781 Blatt 4 integriert.

Die nach dieser Richtlinie bestimmte Mindesthöhe genügt den Anforderungen zum ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung und zur ausreichenden Verdünnung der Abgase, um nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken (vergleiche BImSchG).

Anmerkung: Der Stand der Technik im Sinne des BImSchG setzt vor der Ableitung von Emissionen deren Begrenzung voraus. Die Anforderungen an die Begrenzung und Minderung von Emissionen in die Luft regeln das geltende Recht (z. B. 1. BImSchV, 31. BImSchV) und ergänzende technische Regeln (z. B. VDI 3456).

Die Richtlinie gilt nicht für Abgasanlagen von folgenden Feuerstätten:

• Gasfeuerstätten 1) mit einer angeschlossenen Nennwärmeleistung bis 400 kW, die mit Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Flüssiggas betrieben werden

• Ölbrennwert-Feuerstätten mit einer angeschlossenen Nennwärmeleistung bis 400 kW, die mit schwefelarmen Heizöl EL gemäß DIN 51603-1 betrieben werden

• Ölgebläse-Feuerstätten mit einer angeschlossenen Nennwärmeleistung bis 70 kW, die mit schwefelarmen Heizöl EL gemäß DIN 51603-1 betrieben werden

1) „Gasfeuerstätten" im Sinne dieser Ausnahme sind nach der Gasgeräterichtlinie 2009/142/EG geprüfte und zertifizierte Feuerstätten.

Document History

VDI 3781 BLATT 4
July 1, 2017
Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen fuer Abgase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen
Diese Richtlinie dient zur Bestimmung der Mindesthöhe der Mündungen von Abgasableiteinrichtungen, die zur Ableitung von Emissionen aus Feuerungsanlagen, aus Anlagen, die organische Lösemittel...
December 1, 2015
Umweltmeteorologie - Ableitbedingungen bei Abgasanlagen - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen
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September 1, 2000
Umweltmeteorologie - Bestimmung der Immission in Bebauungsstrukturen infolge von Emissionen aus kleinen Feuerungsanlagen
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November 1, 1980
Ausbreitung luftfremder Stoffe in der Atmosphaere; Bestimmung der Schornsteinhoehe fuer kleinere Feuerungsanlagen
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References

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